Duisburg Mit Schlüsseldienst in die Spielhalle

Duisburg · Bei einer Kontrolle der Stadt musste ein Handwerker nachhelfen.

Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt führt vermehrt Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Sperrzeit (ab 1 Uhr) bei Spielhallenbetrieben durch. Dabei geriet jetzt ein Spielhallenbetreiber besonders in den Fokus, weil er lediglich den Eindruck einer geschlossenen Spielhalle erweckte. Pünktlich um 1 Uhr wurde zwar die Außenbeleuchtung ausgestellt und die Eingangstüren von innen abgeschlossen, jedoch waren noch eindeutige Geräusche zu hören, die auf einen aktiven Spielbetrieb schließen ließen. Die Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes versuchten vergeblich, Zutritt zu erhalten, da half zunächst auch kein Durchsuchungsbeschluss.

Erst ein hinzugezogener Schlüsseldienst ermöglichte es den Mitarbeitern der Stadt, in das Lokal zu gelangen. Neben der verantwortlichen Spielhallenaufsicht wurden dort noch elf Gäste angetroffen. Den Spielhallenbetreiber erwartet nun ein empfindliches Bußgeld. Hinzu kommt, dass er auch die Kosten des Schlüsseldienstes tragen muss. Der Betrieb wurde inzwischen aufgegeben. Anderenfalls wäre dem Betreiber die Erlaubnis entzogen worden.

(RP)
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