Duisburg MSV muss Kentsch 125.000 Euro nachzahlen

Duisburg · Fast vier Jahre nach der Trennung von Geschäftsführer Roland Kentsch hat MSV Duisburg den Rechtsstreit verloren. Der Fußball-Drittligist muss seinem am 13. Juni 2013 gekündigten ehemaligen Manager rund 125.000 Euro Gehalt nachzahlen. Die damalige Kündigung sei formell unwirksam gewesen, urteilte das Landgericht Duisburg am Donnerstag. Der Kentsch-Vertrag mit dem MSV lief noch bis zum Sommer 2014. Zugleich wies das Gericht die Widerklage des Clubs gegen den ehemaligen Geschäftsführer auf Schadenersatz in Höhe von 4,3 Millionen Euro wegen Lizenzversagung ab.

Duisburg wurde als damaligem Zweitligist die Lizenz für die Saison 2013/2014 verweigert. Der Club machte Kentsch für den Zwangsabstieg in die 3. Liga und die daraus resultierenden Einnahmeverluste verantwortlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verein prüft noch, ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden sollen.

(RP)
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