Duisburg OVG: Stadt darf Schrottimmobilien räumen

Duisburg · Für die Räumung von Schrott- immobilien hat die Stadt zwar in den vergangenen Monaten viel Beifall bekommen - aber nicht von allen. Eine betroffene Eigentümerin und mehrere Bewohner hatten im vergangenen Jahr Beschwerde eingelegt, die nun durch das Oberverwaltungsgericht zurück gewiesen wurde. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Düsseldorf das Vorgehen der Stadt für rechtmäßig befunden.

Bekanntlich lässt die Stadt seit Wochen in Marxloh und Hochfeld Häuser räumen, weil dort unzumutbare hygienische Zustände herrschen und/oder erhebliche brandschutztechnische Mängel bestehen, so auch bei zwei Immobilien, um die es konkret ging. Das Oberverwaltungsgericht kam in seiner Entscheidung am Montag zu dem Ergebnis, dass angesichts der damaligen Faktenlage ein sofortiges Handeln der städtischen Taskforce angezeigt gewesen sei.

Sowohl Rechtsdezernentin Dr. Daniel Lesmeister als auch Oberbürgermeister Sören Link äußerten sich gestern erleichtert und erfreut über die Entscheidung, zumal die Stadt nach wie vor von ihrer Taskforce so genannte "Schrottimmobilien" kontrollieren und notfalls auch räumen lässt. Mehrfach waren den städtischen Mitarbeitern zum Beispiel "hausgemachte" Verkabelungen ins Auge gesprungen, von denen akute Brandgefahr ausging. Weil vom Vermieter oder den Mietern die Rechnungen nicht bezahlt wurden, hatten in diesen Fällen die Stadtwerke irgendwann den Strom abgedreht.

(hch)
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