Loveparade-Katastrophe in Duisburg Gericht entbindet Schöffin wegen unzumutbarer Belastung

Duisburg · Vier Wochen vor Prozessbeginn um die Loveparade-Tragödie hat das Landgericht Duisburg eine weitere Ergänzungsschöffin entbunden. Die Frau hatte ein Attest vorgelegt.

Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, sei nach Einschätzung eines Sachverständigen die Belastung durch das Verfahren für die Frau nicht zumutbar. Sie hatte ein Attest vorgelegt und von psychischen Problemen auch durch ihren bevorstehenden Einsatz als Schöffin berichtet.

Die Frau wurde daraufhin von einem Sachverständigen untersucht. Der kam zu dem Ergebnis, dass eine konkrete Gefahr für die Gesundheit und sogar das Leben der Schöffin bestehe, falls sie zur Mitwirkung an der Hauptverhandlung gezwungen werde.

Zwei Schöffen wurden abgelehnt

Bezüglich der Schöffen stehen die Vorbereitungen für den Prozess unter keinem guten Stern: Zuvor hatte das Landgericht bereits eine andere Ergänzungsschöffin und einen der beiden Hauptschöffen abgelehnt, beide wegen Besorgnis der Befangenheit.

Bei der Duisburger Loveparade waren am 24. Juli 2010 in einem Gedränge am Zugangsbereich des Veranstaltungsgeländes 21 Menschen getötet und mehr als 650 verletzt worden.

Vor der Duisburger Strafkammer müssen sich sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier des Loveparade-Veranstalters verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.

(afp/tak)
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