Duisburg Rahmer mit Lärmschutz unzufrieden

Duisburg · Bei einem Ortstermin mit Straßen NRW mahnt der Bürgerverein eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 524 an. Mit dem Bau einer neuen Lärmschutzwand im Oktober wird es bald vor allem für die Bürger in Rahm-West etwas leiser.

 Dieter Wiegershaus, Bernhard Daub und Dr. Wilfrid Braun (v.l.) setzen sich dafür ein, dass die ehemalige B 288 nach dem Ausbau zur A 524 nicht zu einer unerträglichen Lärmquelle für die Anwohner wird.

Dieter Wiegershaus, Bernhard Daub und Dr. Wilfrid Braun (v.l.) setzen sich dafür ein, dass die ehemalige B 288 nach dem Ausbau zur A 524 nicht zu einer unerträglichen Lärmquelle für die Anwohner wird.

Foto: Christoph Reichwein

Nach dem Ausbau der A 524/B 288 bis zum neuen Autobahnkreuz Süd ist das Thema Lärmschutz für die Rahmer Anwohner mehr denn je ein Thema. Bernd Daub, Dieter Wiegershaus und Wilfrid Braun vom Bürgerverein Großenbaum-Rahm trafen sich aus diesem Grund zum Ortstermin an der Autobahn-Auffahrt vor dem auffälligen Banner, auf dem der Verein eine Tempobeschränkung für die Autobahn fordert.

Aktueller Anlass war ein Antwortschreiben, das eine Anwohnerin der autobahnnahen Donaustraße, die sich über zunehmende Lärmbelästigung beschwert hatte, von der zuständigen Stelle der Düsseldorfer Bezirksregierung erhalten hatte. Dort wurde ihr sinngemäß mitgeteilt, dass auf Grund von Messungen und Lärmberechnungen die Belastung noch im zulässigen Rahmen liege und weitere Lärm reduzierende Maßnahmen somit nicht notwendig seien. Bernd Daub und seine Mitstreiter teilen diese Meinung überhaupt nicht.

Vor gut einem Jahr hatte der Bürgerverein Oberbürgermeister Sören Link eine Liste mit mehr als 1000 Unterschriften überreicht. Die Unterzeichner forderten darin, wie der Bürgerverein, aus Gründen des Lärmschutzes eine Tempobeschränkung auf der A 524. Duisburgs OB zeigte Verständnis für das Anliegen der lärmgeplagten Bürger und versicherte, die Unterschriftensammlung an die zuständigen Stellen der Bezirksregierung weiterzuleiten.

Geschehen ist seitdem nichts, so BV-Vorsitzender Daub, der noch drastischer wird: "Wir fühlen uns verarscht." Zwischen dem Breitscheider Kreuz und dem neuen AK Süd - erst kurz vor dem neuen Autobahnkreuz greift die Temporeduzierung bis auf 80 Stundenkilometer - darf weiter unbeschränkt auf die Tube gedrückt werden.

Bis zur Fertigstellung der Lärmschutzwand, die auf der Südseite des neu gebauten Autobahn-Teilstücks das dahinter liegende Wohngebiet schützen soll, müssen sich die Anwohner noch gedulden. Zurzeit greift dort wenigstens eine Tempobeschränkung (100 Kilometer pro Stunde), aber auch das war in den ersten vier Wochen nach der Freigabe nicht so. Und nach der Fertigstellung der Schutzwand darf vermutlich auch auf diesem Stück wieder gerast werden, befürchtet Dieter Wiegershaus.

Zum Thema der noch fehlenden Schutzwand äußerte sich eine anonym bleiben wollende Rahmerin wie folgt: "Seit dem Ausbau der A 524 ist mehr als ein Jahr ins Land gegangen. Ich finde es unverschämt, dass Straßen NRW die alte Lärmschutzwand oberhalb von Rahm-West damals abgebaut und erst jetzt durch eine neue ersetzen will. In Huckingen standen die hohen neuen Lärmschutzwände bereits, bevor dort überhaupt mit dem Straßenbau richtig begonnen wurde."

Für Dieter Wiegershaus bleibt unerklärlich, warum Geschwindigkeitsbegrenzungen wie auf der A 59 auf der A 524 nicht möglich sein sollen. In diesem Zusammenhang stellt aus Sicht des Bürgervereins gerade die südliche abschüssige Rampe der Ausfahrt Rahm eine Gefährdung dar. "Was passiert, wenn ein Fahrzeug in zu hohem Tempo in die Ausfahrt fährt und sein Fahrzeug nicht mehr kontrollieren kann?", fragt Bernd Daub. Er weist darauf hin, dass täglich viele Schüler, die die Rahmer Grundschule "Am Knappert" besuchen und den Übergang an der Ausfahrt zur Angermunder Straße nutzen. Wilfrid Braun kommt auf das Thema Lärmbelästigung zurück und zweifelt an, ob theoretische Lärmberechnungen der Sache gerecht werden: "Menschen nehmen keine Durchschnittswerte wahr, sie fühlen sich durch die Lärm-Spitzen belästigt", sagt er.

(RP)
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