Duisburg/Emmerich Sanktion gegen Pfarrer wegen Pegida-Auftritt abgemildert

Münster/Vatikanstadt · Der Vatikan hat die Sanktionen gegen einen bei einer Pegida-Demonstration aufgetretenen Priester abgemildert. Der Emmericher Pfarrer Paul Spätling darf weiterhin nicht "innerhalb und außerhalb von Kirchen öffentlich im Namen der Kirche" sprechen. Er darf aber in Gottesdiensten predigen.

 So präsentierte sich Pfarrer Paul Spätling am 19. Januar bei der "Pegida"-Demo in Duisburg.

So präsentierte sich Pfarrer Paul Spätling am 19. Januar bei der "Pegida"-Demo in Duisburg.

Foto: Andreas Sadrina

Der Vatikan hat die Sanktionen gegen einen bei einer Pegida-Demonstration aufgetretenen Priester abgemildert.
Der Emmericher Pfarrer Paul Spätling darf weiterhin nicht "innerhalb und außerhalb von Kirchen öffentlich im Namen der Kirche" sprechen. Er darf aber in Gottesdiensten predigen.

Der Entzug der Predigtvollmacht durch Münsters Bischof Felix Genn wurde als "unverhältnismäßig" bewertet und aufgehoben. Das geht aus einem der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegenden Schreiben der vatikanischen Kleruskongregation hervor.

Spätling war zu Jahresbeginn bei einer Pegida-Demonstration in Duisburg aufgetreten. Davon hatte Genn sich distanziert, dem Ruhestandsgeistlichen die Predigtbefugnis entzogen und ihm öffentliche Auftritte im Namen der Kirche untersagt. Zur Begründung hieß es, der Pfarrer habe mit seinen Äußerungen die Grundlagen für rechte Ideologien, Fremdenfeindlichkeit und für ein Gegeneinander der Religionen gelegt und seine Autorität als Pfarrer und Priester missbraucht. Gegen die Sanktionen legte Spätling in Rom Beschwerde ein.

Bistumssprecher Stephan Kronenburg begrüßte die Bestätigung des Verbots öffentlicher Äußerungen. Damit seien Auftritte wie bei der Pegida-Demonstration ausgeschlossen. "Wir hätten uns gewünscht, dass auch das Predigtverbot grundsätzlich bestätigt worden wäre", sagte er. Entscheidend sei aber der Hinweis der Kongregation bei der "Modifikation des Predigtverbots", was eine Predigt beinhalten darf.
Darin habe es um die Auslegung der Heiligen Schrift und die Erklärung von Glaubenswahrheiten zu gehen. "Auch hieran hat sich Pfarrer Spätling künftig zu halten", so Kronenburg.

(KNA)
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