Duisburgs Oberbürgermeister Sauerlands Pension bleibt ein Rätsel

Rücktritt nein, Abwahl ja. Duisburgs OB Adolf Sauerland sorgt mit seiner Entscheidung bundesweit für Diskussionen. Hartnäckig halten sich Vorwürfe, der CDU-Politiker handelt auch aus finanziellen Erwägungen. Der Fall wirft Fragen auf, die nicht unmittelbar mit der Katastrophe auf der Loveparade zu tun haben. Zum Beispiel: Warum sind kommunale Politiker im Falle eines Rücktritts offenbar deutlich unsicherer versorgt als Führungskräfte auf Landes- und Bundesebene?

Duisburgs Oberbürgermeister: Sauerlands Pension bleibt ein Rätsel
Foto: RP, Ralf Hohl

Selten ist über die Pensionsansprüche eines Beamten derart diskutiert worden wie im Fall des ehemaligen Berufsschullehrers Adolf Sauerland. Nachdem der CDU-Politiker bereits frühzeitig einen schnellen Rücktritt ausschloss, mehrten sich Vorwürfe, Sauerland schiele auf seine eigene finanzielle Zukunft. Denn, so war die einhellige Meinung, im Falle eines Rücktritts würde der 55-jährige Familienvater den Großteil seiner Ansprüche verlieren.

Experten streiten munter weiter

Eine Woche nach dem Unglück sieht die Lage anders aus. Nach Angaben des Innenministeriums NRW könnte Sauerland den größten Teil seiner als Oberstudienrat und OB erworbenen Ansprüche behalten. Betroffen seien im Falle eines Rücktritts lediglich Ansprüche aus der aktuellen Amtsperiode.

Damit würde Sauerland lediglich ein Jahr Pensionsanspruch verlieren. Fakt ist aber auch: Das Innenministerium wäre im Fall eines Rücktritts des Duisburger Spitzenbeamten nicht unmittelbar zuständig.

Denn im Falle eines Ausscheidens aus dem Beamtenstand wäre die Stadt Duisburg für das weitere Vorgehen zuständig. Und Frank Bätge, Inhaber des Lehrstuhls für Kommunalrecht an der Fachhochschule Gelsenkirchen, glaubt weiterhin, dass Sauerland in diesem Fall nachträglich in der gesetzlichen Rentenversicherung angemeldet würde und seine Ansprüche, auch aus seiner Zeit als Lehrer in Krefeld, verliert.

Juristen der Stadt Duisburg sehen dies offenbar ähnlich. Die nachträgliche gesetzliche Versicherung würde dabei wohl nicht Sauerlands Ruin, jedoch immense Einbußen bedeuten.

Regierungspräsidium soll Fall klären

Der Bund der Steuerzahler, der ursprünglich auch von erheblichen finanziellen Einbußen ausging, rudert hingegen zurück. "Das nordrhein-westfälische Innenministerium wird wohl Recht haben", sagte ein Justiziar des Steuerzahlerbundes gegenüber "Zeit Online". Eine abschließende Klärung des Falles steht damit aus. Jetzt soll das Regierungspräsidium in Düsseldorf den Fall prüfen. Ende offen.

Präzedenzfälle aus jüngerer Vergangenheit in NRW gibt es offenbar nicht. Zwar verlor auch der Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma im Zuge der Katastrophe um das Stadtarchiv sein Amt in der Domstadt. Im Zuge der Aufklärung des Unglücks, bei dem dem zwei Menschen in den Trümmern starben, geriet der CDU-Politiker immer stärker unter Druck.

Im Fall Schramma lagen die Dinge anders

Auch hier hagelte es Rücktrittsforderungen. Schramma willigte schließlich ein, bei den anstehenden Wahlen im Oktober nicht mehr anzutreten. Bei der Abstimmung am 21. Oktober wurde Jürgen Roters (SPD) zum neuen OB gewählt. Für Schramma ein den Umständen entsprechend eleganter Abgang.

Falls Sauerland, was nicht bewiesen ist, tatsächlich mit einem Auge auch auf die finanzielle Zukunft seiner Familie schaut, wäre dies jenseits aller Polemik aus menschlicher Sicht verständlich. Zumal seine tatsächliche Schuld an der Katastrophe mit 21 Toten noch nicht bewiesen ist.

Denn im Vergleich zu Ministern oder Bundespräsidenten, die teilweise doppelt und dreifach (Landtag, Bundestag, Ministerium) abgesichert sind, sieht Sauerlands Altersabsicherung im Falle eines Rücktritts deutlich unsicherer aus. Auch eine Rückkehr in seinen alten Beruf als Lehrer ist beamtenrechtlich nicht möglich. Düstere Aussichten also im Falle eines Rücktritts.

FDP will schnelle Abwahl des OB

Derzeit wird Sauerland nach in Besoldungsgruppe B 11 bezahlt. Demnach verdient er als Oberbürgermeister eine Großstadt rund 10.600 Euro im Monat. Lange wird Sauerland dieses Gehalt wohl nicht mehr beziehen. Die Duisburger FDP will die Abwahl von Sauerland beschleunigen und hat eine vorgezogene Sondersitzung des Rates beantragt.

Die nächste turnusgemäße Ratssitzung, auf der die Abwahl in Gang gesetzt werden könnte, ist erst am 4. Oktober. Für eine vorgezogene Sondersitzung des Rates reicht jedoch der Antrag einer Fraktion. Mit SPD, FDP und Linken haben sich inzwischen drei Fraktionen für die Abwahl von Sauerland ausgesprochen.

In dem Antrag wird für die Sitzung der 30. August vorgeschlagen, weil dieser nach der Ferienzeit liege und die meisten Abgeordneten dann aus dem Urlaub zurückgekehrt sein dürften.

(csi/fb)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort