Duisburg Schaden für das Image der Sparkasse

Duisburg · Der Hauptausschuss befasst sich am 3. Juli wieder mit dem Pensions-Thema.

Die Diskussion um die erhöhten Pensionsbezüge für den im Ruhestand befindlichen ehemaligen Sparkassenchef Hans-Werner Tomalak geht weiter. "Die Sparkasse will sich nun um ein Höchstmaß an Transparenz bemühen und so das Vertrauen ihrer Kunden wiedergewinnen", erklärte gestern Sparkassenvorstand Ulrich Schneidewind. Wie berichtet hatte der Hauptausschuss des Verwaltungsrates der Sparkasse vor einem Jahr beschlossen, Tomalak 65 Prozent seiner letzten anrechnungsfähigen Bezüge als Pension zuzusprechen. Die Empfehlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV) sieht im Regelfall lediglich 55 Prozent vor. Als die erhöhte Zahlung öffentlich bekannt wurde, hatte Oberbürgermeister Sören Link am Freitag den entsprechenden Beschluss beanstandet, worauf der Hauptausschuss seine ein Jahr alte Entscheidung widerrief.

Gestern wies der Sparkassenvorstand darauf hin, dass die Pensionszahlungen an Tomalak auf einem zivilrechtlich geschlossenen Vertrag gründen. Dieser Vertrag sei trotz des kassierten Beschlusses auch weiter gültig. Dennoch werde man nun alles daran setzen, den Beschluss auch so umzusetzen, dass er die beabsichtigte Wirkung entfaltet. Die Gehälter und Pensionsansprüche des zurzeit amtierenden Vorstandes orientierten sich alle an den Empfehlungen des Sparkassen- und Giroverbandes.

Trotzdem könne die Sparkasse Duisburg nicht für alle Zeiten versprechen, die Empfehlungen nicht zu überschreiten. Wenn man die besten Köpfe für einen Vorstandsjob wolle, befinde man sich im Wettbewerb mit anderen Instituten. "In den meisten anderen Banken verdienen die Vorstände mehr als bei den Sparkassen", so Schneidewind. Die Problematik im Falle Tomalaks sei gewesen, dass die Erhöhung der Pensionszahlungen kurz vor seinem Ruhestand beschlossen worden sei.

"Bei uns wird jetzt alles auf links gedreht", so Schneidewind. Die Innenrevision der Sparkasse erarbeitet gerade einen Prüfungsbericht, der erklären soll, welche Umstände zu der beschlossenen Pensionserhöhung geführt hatten. Damit wird sich der Verwaltungsausschuss am Donnerstag, 3. Juli, befassen. Dass möglicherweise ein sparkasseninterner "Maulwurf" Interna nach außen gegeben hat, die unter die Verschwiegenheitspflicht fallen, sei nicht auszuschließen. Dies herauszufinden habe aber nicht oberste Priorität. Ein solcher "Maulwurf" hat möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten.

(mtm)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort