Duisburg Schlappe für Katholisches Klinikum

Duisburg · Das Arbeitsgericht Duisburg hat dem Katholischen Klinikum Duisburg, zu dem das St. Johannes Hospital, die Rheinklinik, das St. Barbara Hospital, das Vincenz Hospital und das Marien Hospital gehören, einen dicken Strich durch seine Sanierungsplanungen gemacht. Es kam zu dem Urteil, dass die um die Jahreswende ausgesprochenen außerordentlichen Kündigungen unwirksam sind.

Klinikum: Hier kämpfen Hunderte für ihren Arbeitsplatz
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Klinikum: Hier kämpfen Hunderte für ihren Arbeitsplatz

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Wie Ende Dezember berichtet, sah sich die Klinikleitung zu Entlassungen gezwungen, weil die finanzielle Situation des Hauses angeblich keine andere Wahl ließ. Mit der Begründung, dass die Monate zuvor vereinbarten Tariferhöhungen unerwartet hoch ausgefallen und die Personalkosten dadurch zu hoch gestiegen seien, wurden mehr als 121 Mitarbeitern die außerordentliche Kündigung geschickt. Das traf die Beschäftigten um so mehr, glaubten sie doch einen Kündigungsschutz bis Ende 2011 in der Tasche zu haben. Denn für die Zusage hatten sie auf ihre Weihnachtsgeld verzichtet.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass den drei Arbeitnehmern, über deren Klage es zu befinden hatte, Recht gegeben wird. Das Krankenhaus habe sich nicht auf seinen bisherigen Sanierungsbemühungen berufen dürfen, als es die außerordentlichen Kündigungen aussprach. Diese seien zudem nicht erforderlich gewesen, um nach einer unerwartet hohen Entgelterhöhung eine drohende Insolvenz abzuwenden. Der Ausschluss von ordentlichen betriebsbedingten Kündigungen gelte noch bis zum Jahresende, diese Zeitspanne müsse das Krankenhaus überbrücken.

Offenbart hatte das KKD darauf verwiesen, dass die Bistumsbank ihr nur dann die Kredite erhöhen wollte, wenn die außerordentlichen Kündigungen ausgesprochen werden. Ein solcher Schritt aber dürfe nicht von der Entscheidung einer Bank abhängen, urteilten die Duisburger Arbeitsrichter. Dies gelte um so mehr "da auch nach dem bisherigen, von der Bank mitgetragenen Sanierungskonzept bis zum Jahre 2018 negative Betriebsergebnisse eingeplant sind", heißt es in dem Urteil. Insgesamt haben 20 Beschäftigte gegen ihre außerordentliche Kündigung geklagt. Von diesen Verfahren sind nun die ersten drei entschieden. Weiter folgen in den kommenden Wochen.

(RP)
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