Duisburg Schwarzes Jahr für den Baumschutz

Duisburg · SPD und CDU reagieren nun auf die anhaltende Unzufriedenheit privater Gartenbesitzer.

 Die gefällten Platanen an der Mercatorstraße sind für die Grünen sinnbildlich für den Umgang mit Bäumen in Duisburg.

Die gefällten Platanen an der Mercatorstraße sind für die Grünen sinnbildlich für den Umgang mit Bäumen in Duisburg.

Foto: Archiv

Gestern fielen auf der Mercatorstraße die noch verbliebenen Platanen. Bekanntlich hatte die Stadt im Frühjahr die meisten der Bäume zwischen Königstraße und Friedrich-Wilhelm-Straße platt gemacht und nur noch die stehen lassen, in denen sich bereits Vögel zum Nisten niedergelassen haben. Mit dem Fällen der letzten beiden Bäume müsste nun eigentlich der Weg dafür frei sein, die angeblich vordringlichen Arbeiten an der Straße vorzunehmen, mit der die Stadt im Frühjahr unter anderem ihre Nacht- und Nebelaktion begründet hatte.

Für Baumschützer war dies gestern allerdings nicht allein ein Grund, zu protestieren. Denn SPD und CDU verständigten sich gestern im Umweltausschuss darauf, die Baumschutzsatzung zu ändern (wir berichteten am Samstag). Anna von Spiczak, umweltpolitische Sprecherin der Grünen im Rat der Stadt Duisburg, übte daran gestern deutlich Kritik: "Dies ist ein schwarzes Jahr für den Baumschutz in Duisburg. Nicht nur durch den unsinnigen Kahlschlag an der Mercatorstraße, sondern auch durch den vorliegenden Antrag beweisen die beiden großen Fraktionen einmal mehr, dass der Schutz des örtlichen Grüns in unserer Stadt in ihnen keine Lobby hat."

Die Grünen befürchten, dass es nun viele Abholzungen geben wird. "Jeder Baum leistet einen unersetzlichen Beitrag für das Mikroklima in unserer Stadt und dabei ist es dem Baum völlig egal, ob er auf privatem oder öffentlichem Gelände steht", so von Spiczak. Um das Ausmaß der Fällungen zu reduzieren und Lebensqualität der Stadt zu erhalten, sei eine umfängliche Baumschutzsatzung wie Duisburg sie bisher hatte, unverzichtbar. Auch wenn die Änderung der Baumschutzsatzung nur für den privaten Gartenbesitzer gilt, sehen die Grünen darin "einen Türöffner für weitere Lockerungen des Baumschutzes in Duisburg". Private Träger wie beispielsweise Wohnungsgenossenschaften würden durch diese Maßnahme eine Benachteiligung erfahren, und der Stadt Duisburg könne deshalb eine Klagewelle drohen.

SPD und CDU hingegen sind überzeugt, dass die Duisburger wie in der Vergangenheit behutsam vorgehen werden und nicht gleich zu großen Fällaktionen blasen. Die beiden großen Fraktionen reagierten mit der Änderung der Baumschutzsatzung auf die anhaltende Unzufriedenheit privater Gartenbesitzer. Als geschützte Bäume gelten bis zum Inkrafttreten der neuen Satzung solche, die einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern haben, gemessen in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden. Mehrstämmige Bäume sind derzeit noch geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 Zentimeter und mehr beträgt sowie mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 30 Zentimetern aufweist. Auch unsachgemäßer Rückschnitt der Bäume ist nicht gestattet und kann im Zweifelsfall ein Bußgeld nach sich ziehen. Wurde bislang eine Fällgenehmigung erteilt, so war das für den privaten Gartenbesitzer kein billiges Vergnügen. Wer einen Laubbaum ins einem Garten los werden will, bezahlt nach der noch gültigen Satzung dafür 91 Euro, für einen ordinären Nadelbaum sind es 45 Euro. Wer einen Antrag stellt, der abgelehnt wir, muss dafür 75 Prozent der Kosten berappen. Nicht eingerechnet sind die Kosten für eine Ersatzpflanzung.

Gegen diese inzwischen schon 14 Jahre alte, vergleichsweise strenge Regelung häuften sich die Proteste der Gartenbesitzer. Vielen von ihnen war im Laufe der Jahre im wahrsten Sinne des Wortes das Grün über den Kopf gewachsen, und sie konnten nicht nachvollziehen, warum sie nicht so ohne Weiteres zur Säge greifen durften, um in den eigenen Garten und oft genug auch in den der Nachbarn wieder ein bisschen mehr Luft und Licht zu bringen. Alle Versuche der Ratspolitik in der Vergangenheit, die Baumschutzsatzung zu ändern, waren an den fehlenden Mehrheiten gescheitert.

(hch)
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