Duisburg "Sonderöffnungen sind wichtig fürs Image"

Duisburg · Der Einzelhandelsverband beklagt die Absage des verkaufsoffenen Sonntags. Die Entscheidung des Gerichts sei "schade". Bei den Planungen für das kommende Jahr stellt die Landesregierung den Handel vor eine Herausforderung.

 Der letzte verkaufsoffene Sonntag dieses Jahres findet im Rahmen des Weihnachtsmarktes am 17. Dezember statt. Diesem Termin sieht der Einzelhandelsverband mit Gelassenheit entgegen.

Der letzte verkaufsoffene Sonntag dieses Jahres findet im Rahmen des Weihnachtsmarktes am 17. Dezember statt. Diesem Termin sieht der Einzelhandelsverband mit Gelassenheit entgegen.

Foto: reichwein

Der Plan war ambitioniert. Neben dem Street Food und Musik-Festival sollte am Wochenende ein verkaufsoffener Sonntag Einkäufer aus der Region in die Stadt locken. Es wäre für den Handel ein guter Auftakt in das nun beginnende Weihnachtsgeschäft gewesen. Tatsächlich gelang es aber der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, den für morgen geplanten verkaufsoffenen Einkaufstag kurzfristig verbieten zu lassen.

"Wir finden das schade", sagt Wilhelm Bommann, Geschäftsführer des für Duisburg verantwortlichen Einzelhandelsverbandes Niederrhein. "Verkaufsoffene Sonntage bedeuten immer einen bedeutenden Imagegewinn für die ausführende Stadt. Sie bieten eine gute Möglichkeit, sich Besuchern von außerhalb zu präsentieren."

Das Verbot ist ungewöhnlich. Einer der Gründe ist, dass der Einzelhandelsverband Niederrhein einer der wenigen Verbände ist, die Wert darauf legen, ihre Terminplanung gerichtsfest zu gestalten "Wir haben als Einzelhandelsverband von der Stadt schon vor Jahren den Auftrag bekommen, die verkaufsoffenen Sonntage im Stadtgebiet zu koordinieren", erläutert Bommann. "Wir müssen die Planung immer ein Jahr im voraus einreichen. Dabei achten wir darauf, dass unsere Pläne den im Ladenschlussgesetz festgelegten Rahmenbedingungen entsprechen. Das wird bei weitem nicht in allen Städten so gehandhabt." Bis zu diesem Jahr sei auch noch nie ein Termin verboten worden. Dass das Gericht im vorliegenden Fall nun gegen die Pläne des Einzelhandelsverbands entschieden habe, liege an dem feinen Unterschied zwischen Recht und Rechtssprechung. Verdi argumentiere mit dem Grundsatz, dass sonntags nicht gearbeitet werden solle. Deshalb brauche es zur Gewährung verkaufsoffener Sonntage immer einen besonderen Anlass. "Eine der Voraussetzungen ist, dass der verkaufsoffene Tag im Rahmen eines ,übergeordneten' Events stattfinden muss", erläutert der Verbandschef. "Das heißt, die Gäste sollen vorrangig wegen eines Stadtfestes in die Stadt kommen. Die Geschäftsöffnung soll dabei nur begleitenden Charakter haben." In diesem Fall sei das Gericht wohl nicht davon überzeugt gewesen, dass das Street Food Festival den Ansprüchen an eine "übergeordnete Veranstaltung" erfüllt.

"Nach unserer Überzeugung wurde der Antrag des Einzelhandelsverbandes auf Sonntagsöffnung in Duisburg ungeprüft und pauschal von der Stadt genehmigt. Dabei standen nicht die Feste, sondern die Sonntagsöffnung im Vordergrund", hatte Thomas Keuer, Geschäftsführer von Verdi Duisburg/Niederrhein, die juristische Auseinandersetzung im Frühjahr begründet.

Damit so ein Fall möglichst nicht noch einmal vorkommt, laufen beim Einzelhandelsverband in diesen Tagen bereits die Vorbereitungen für das Jahr 2018. "Wir setzen uns demnächst mit den Werbegemeinschaften der Stadt zusammen und erarbeiten die Termine für das kommende Jahr", sagt Bommann. Laut Ladenschlussgesetz dürfe es stadtweit elf Termine geben. Für einzelne Geschäfte gelte eine Grenze von vier Terminen. "Deshalb gilt es nun, die elf verkaufsoffenen Sonntage so auf das gesamte Stadtgebiet zu verteilen, dass jeder Ladenbesitzer nur viermal öffnen kann."

Die Pläne der neuen Landesregierung zur Anpassung des Ladenschlussgesetzes stellen die Planer vor eine Herausforderung. "Es ist im Gespräch, dass das Gesetz angepasst werden soll", erläutert Bommann. "Es soll stadtweit 16 statt elf Termine und für die Einzelhändler acht statt vier verkaufsoffene Sonntage vorsehen." Da aber noch nicht klar sei, wann das neue Gesetz komme, plane man für 2018 nach den alten gesetzlichen Vorgaben.

Dass das Gericht den Duisburger Einzelhandel den Auftakt in das Weihnachtsgeschäft vermiest habe, sei schade, am Ende aber nicht entscheidend. "Für den Handel beginnt nun die umsatzstärkste Zeit. Bestimmte Branchen machen in den kommenden Monaten bis zu 25 Prozent ihres Jahresumsatzes", sagt der Verbandschef. Da falle der Wegfall eines einzelnen Verkaufstages nicht wirklich ins Gewicht. "Zumal wir mit dem 17. Dezember ja noch einen verkaufsoffenen Sonntag in der Innenstadt vor uns haben." Dass der stattfinden wird, gilt als sicher. Dem Weihnachtsmarkt einen "übergeordneten Charakter" abzusprechen, dürfte auch den Gewerkschaften schwerfallen.

(th)
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