MSV Duisburg MSV vs. Georg Koch: Gütetermin

Am 27. Juni kommt es vor dem Duisburger Arbeitsgericht zum Gütetermin in Sachen MSV Duisburg/Georg Koch. Dann muss geklärt werden, ob sich beide Parteien einigen und einen Rechtsstreit abwenden können.

Der Torhüter hatte Anfang Juni vom Bundesligisten die Kündigung per Boten erhalten, allerdings ohne Begründung, wie der Koch-Anwalt Michael Müller (Berlin) gestern erklärte. Sollte der Gütetermin keinen Erfolg bringen, würde es ein paar Wochen später zum Kammertermin kommen.

Dann müsste der MSV eine Begründung liefern für die Kündigung des 35-Jährigen. Wie berichtet, soll sich der Keeper im letzten Winter bei der Weihnachtsfeier und neulich bei der Aufstiegsfeier Verfehlungen "schuldig" gemacht haben. Im Winter war Koch deshalb vom Amt des Mannschaftskapitäns suspendiert worden.

Damals hieß es auch von Seiten des Vereins, Koch sei erneut abgemahnt worden. Rechtsanwalt Müller sagte, er wisse nur von einer Abmahnung und die sei zumindest "fragwürdig". Beim MSV ist die insgesamt unerfreuliche Angelegenheit Chefsache. Trainer Rudi Bommer erklärte, er plane für die neue Saison nicht mehr mit Koch.

(RP)
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