Duisburg Steuereinnahmen sollen der Salvatorkirche zugute kommen
Duisburg · Festgelegt wurde eine Substanzerhaltungspauschale von 115.000 Euro.
Auf der Tagung der Synode des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg votierten die Kirchendelegierten mit großer Mehrheit für eine Vereinbarung, die zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Alt-Duisburg und dem Kirchenkreis Duisburg geschlossen werden soll. Ihr Ziel ist die dauerhafte bauliche Unterhaltung der Salvatorkirche, die Bildung und Pflege eines Unterstützerkreises zum Erhalt der Salvatorkirche aus der Duisburger Stadtgesellschaft, die Realisierung eines vielfältigen Angebots der Duisburger Stadtkirche und die Sicherung des kirchenmusikalischen Schwerpunktes. Dazu soll ein Koordinierungsausschuss, besetzt aus Vertretern der Gemeinde Alt-Duisburg und des Kirchenkreises, Vorschläge erstellen und diese der Gemeinde und dem Kreissynodalvorstand vorlegen.
Die erste Aufgabe des Koordinierungsausschusses steht schon fest: Er soll die Gründung eines Fördervereins Salvatorkirche vorantreiben. Bereits vor einem Jahr beschloss die Synode einstimmig, dass wegen der großen stadtbildprägenden Bedeutung der Salvatorkirche alle 15 Gemeinden und der Kirchenkreises Verantwortung für die Stadtkirche übernehmen. Dies drückt sich finanziell so aus: Die Kirchengemeinde Alt-Duisburg ist verpflichtet, jährlich knapp 115.000 Euro als Substanzerhaltungspauschale für die Salvatorkirche einzustellen; eine Summe, die sie alleine nicht aufbringen kann. Nun geben seit dem Haushaltsjahr 2016 zur Deckung genau dieser Summe alle 15 Gemeinden und der Kirchenkreis einen Teil der ihnen zustehenden Kirchensteuern für die Instandhaltung der Salvatorkirche ab.
Auf ihrer Tagung im November 2014 hatte die Synode die Bildung Regionaler Kooperationsräume beschlossen. Sie ordnete die 15 Kirchengemeinden den Kooperationsräumen Nord, Mitte und Süd zu. Die Gemeinden in den jeweiligen Regionen sollen durch eine bessere Vernetzung untereinander zu einer gemeinsamen Personal- und Gebäudeplanung kommen, um auch in Zukunft mit ihren Angeboten in den Stadtteilen vertreten zu sein. Für diese Planungen mussten die drei Kooperationsräume eine rechtlich verbindliche Verfahrensregelung vereinbaren. Auf der Tagung der Synode wurde berichtet, dass alle drei Regionen sich für die Form der Vereinbarung entschieden haben.
Der nun folgende Zeitplan für die 15 Gemeinden ist straff: Sie sollen bis zur Tagung im Sommer 2017 eine Gebäudeplanung für ihren Regionalen Kooperationsraum vorlegen. Aus dieser soll hervorgehen, welche Gottesdienststätten und Gemeinderäume die Kooperationsräume im Jahr 2030 noch vorhalten wollen und können.
Auf der gleichen Tagung legen die Kooperationsräume Stellenbeschreibungen für die in 2030 verbleibenden Pfarrstellen vor. Diese sollen deutlich machen, wie die Arbeit auch mit deutlich mehr Gemeindegliedern pro Pfarrstelle geleistet werden kann und soll.
Einen Bericht aus dem Partnerkirchenkreis auf den Philippinen gab es für die Synodalen nicht nur in Wort, sondern auch illustriert mit vielen Fotos. Christiane Schmidt-Holzschneider, Mitglied des Kreissynodalvorstandes, sowie Pfarrerin Dr. Ruth Koßmann besuchten ihn im März 2016, hatten dort viele interessante Begegnungen und Gespräche und kamen mit vielen Eindrücken zurück. Der Synodenbericht ist auf "www.kirche-duisburg.de" nachzulesen. Die Kirchenkreispartnerschaft zur Southern Tagalog Conference/Philippinen besteht seit 1992. Mit dem Beschluss zur Verteilung der Mittel 2016 für die ökumenische Diakonie wiesen die Synodalen dem Partnerkirchenkreis Mittel in Höhe von 10.000 Euro zu.
Gegen Ende der Tagung waren die Delegierten aus Kirchenkreis und Gemeinden dazu aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben: Als Abgeordnete für die Landessynode wurden gewählt Jörg Hoffmann (1. Stellevertreter Klaus Andrees, 2. Stellvertreter Olaf Pütz), Simone Findt (1. Stellvertreterin Christiane Schmidt-Holzschneider, 2. Stellvertreterin Helga Kluth), und zur theologischen Abgeordneten Pfarrerin Anke Bender (1. Stellvertreter Pfarrer Stephan Blank, 2. Stellvertreterin Pfarrerin Barbara Melnik). Zudem gab es Wahlen für die Besetzung des Kirchensteuerverteilungsausschusses und des Nominierungsausschusses.