Rp-Thema Müllgebühren Verschiedene Optionen möglich

Am 29. Januar gibt es vor dem Oberverwaltungsgericht Münster den ersten Anhörungstermin. Es ist eher unwahrscheinlich, dass das Gericht dann schon ein Urteil fällt. Aber aus dieser Verhandlung gehen möglicherweise Signale hervor, wie das Gericht zu urteilen gedenkt. Die Möglichkeiten der Revision mal ausgenommen, könnte bei einem Urteil Folgendes passieren:

• Die Kläger verlieren und müssen die Gerichtsgebühren bezahlen.

• Die Kläger verlieren, aber gleichzeitig stellt das Oberverwaltungsgericht fest, dass die Müllgebühren ab sofort neu kalkuliert werden müssen. Für die beiden überschuldeten Städte Duisburg und Oberhausen wäre das ein riesiges Haushaltsproblem. Denn bis 2020 müssen sie noch rund 140 Millionen Euro an die Banken zurückzahlen, Zweidrittel davon Duisburg.

• Die Kläger gewinnen. Wenn das Gericht entscheidet, dass die zu viel gezahlten Gebühren zurückgezahlt werden müssen, dürfte sie das nur begrenzt freuen. Denn sie müssten dann die seit der ersten Klage von den Mietern gezahlten Nebenkosten entsprechend neu berechnen und in jedem Einzelfall dem Mieter das zu viel gezahlte Geld zurückgeben - ein riesiger Aufwand, speziell für Wohnungsgesellschaften.

Ein solches Urteil würde gleichzeitig bedeuten, dass der GMVA-Finanzierungsplan der beiden Städte, der auf einen Zeitraum bis 2020 ausgeleget ist, geschreddert werden könnte.

Möglicherweise müssten die Städte dann all ihren Kunden auch noch Gebühren anteilig zurückgeben und die Müllgebühren ganz neu kalkulieren. Sie müssten dann einen Weg finden, wie sie trotz deutlich niedrigerer Gebühreneinnahmen ihre Kredite bei den Banken zurückzahlen.

• Das Oberverwaltungsgericht weist die Angelegenheit an das Verwaltungsgericht Düsseldorf zurück oder lässt zu, dass der Unterlegene in die Revision geht. Dann begänne alles wieder von vorne.

(hch)
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