Duisburg Verwaltungsgericht soll Duisburger Alkoholverbot überprüfen

Duisburg · Das Alkoholverbot in der Duisburger Innenstadt, das am vergangenen Dienstag, 16. Mai, in Kraft getretene ist, beschäftigt nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Die Duisburgerin Marion Wegscheider will feststellen lassen, dass es ihr nicht untersagt ist, in der Innenstadt alkoholische Getränke außerhalb der konzessionierten Gastronomie zu konsumieren. Rechtsanwalt Jasper Prigge aus Essen hat eine entsprechende Klageschrift gegen die Stadt Duisburg eingereicht. Unterstützt wird das Verfahren von dem Straßenmagazin "fifty fifty".

 Das Alkoholverbot in der Innenstadt bleibt umstritten.

Das Alkoholverbot in der Innenstadt bleibt umstritten.

Foto: csk

Nach dem Beschluss des Rates der Stadt vom 26. September 2016 ist die Stadtverwaltung gebeten worden, die Einrichtung eines probeweisen Konsumverbotes von Alkohol außerhalb der konzessionierten Gastronomie zu prüfen. Ausnahmen sollen durch die Ordnungsbehörde in Einzelfällen oder anlässlich besonderer Ereignisse genehmigt werden, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Zum Ende der Testphase soll eine Evaluation der Maßnahme erfolgen.

Marion Wegscheider will nun dagegen vorgehen. Die 31-jährige Übersetzerin sagt: "Das Alkoholverbot soll die sogenannte Trinkerszene aus der Innenstadt vertreiben. Dabei gehören diese Menschen genauso zu Duisburg wie alle anderen. Die Stadt gehört nicht nur denjenigen, die sich einen Gaststättenbesuch leisten können. "Sie fordert, dass die Stadt soziale Angebote machen und kostenlose öffentliche Toilettenanlagen zur Verfügung stellen solle. "Damit wäre allen geholfen, ein Alkoholverbot aber ist eine unnötige Beschränkung von Grundrechten."

Rechtsanwalt Jasper Prigge: "In der Beschlussvorlage für den Rat führt die Stadt das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung für das Alkoholverbot an. Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf wird sie konkret nachweisen müssen, dass der Konsum von Alkohol in der Innenstadt eine abstrakte Gefahr darstellt." Viele andere Städte seien damit vor den Gerichten gescheitert. Es bestünden zudem Zweifel, ob Alkoholverbote überhaupt geeignet seien, eine abstrakte Gefahr abzuwehren, weil der Konsum auch außerhalb des vom Verbot erfassten Gebiets oder in der Gastronomie stattfinden könne. Die Stadt müsse vorrangig andere Maßnahmen ergriffen haben, bevor sie auch in die Rechte von Unbeteiligten eingreife. "Ich halte das Verbot insgesamt für unverhältnismäßig", sagt der Rechtsanwalt.

Oliver Ongaro, Streetworker von "fifty fifty": "Wir wollen verhindern, dass das Beispiel Schule macht. Ein Alkoholverbot hilft den Betroffenen nicht, im Gegenteil. Diese Vertreibungspolitik lehnen wir ab." Statt zu Verboten zu greifen, wäre es sinnvoller, wenn die Stadt mit mehr Sozialarbeit unterstützen würde. Es sei nicht hinnehmbar, dass sich die einen in Gaststätten die Kante geben könnten, während andere mit Bußgeldern belegt werden, weil sie auf der Straße trinken.

(csk)
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