Duisburg Vor dem Zug schaut der TÜV hin

Duisburg · Die Wagen dürfen nicht schneller als sechs Stundenkilometer unterwegs sein.

Bevor die Karnevalswagen an den fünf dollen Tagen an den Start gehen können, müssen sie auf ihre Sicherheit geprüft werden, und zwar in der Regel auf Basis einer Begutachtung durch eine Prüforganisation wie den TÜV NORD. "Dies gilt insbesondere, wenn Personen auf ihnen befördert werden sollen oder sie wesentlich verändert wurden", sagt Jürgen Lawrenz, TÜV-Stations-Leiter. "Das können An- und Aufbauten sein, durch die die zulässigen Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte überschritten werden, aber auch Änderungen an Zugeinrichtungen, Bremsen oder Lenkung."

Ist ein Fahrzeug beispielsweise größer als eigentlich erlaubt, prüft der Sachverständige, ob es im Rahmen des Umzuges trotzdem verkehrssicher ist. Ist der Aufbau bei einem scharfen Bremsmanöver stabil genug? Wie heiß wird es unter der Verkleidung, und wohin gehen die Abgase? Das sind nur einige weitere Fragen, die eine Rolle spielen. Wenn Menschen mitfahren, müssen sie den Wagen sicher über geeignete Stiege betreten und verlassen, sich festhalten und auf rutschfesten Flächen gehen und stehen können. Stehen sie während der Fahrt, müssen Geländer und Brüstungen mindestens einen Meter hoch sein. Dann ist auch die Höchstgeschwindigkeit begrenzt: Mehr als sechs Stundenkilometr dürfen es nicht sein.

Da Rosenmontagsumzüge (und auch die, die am Karnevalssamstag beziehungsweise -sonntag an den Start gehen) auf Strecken verlaufen, die während der Feier für den normalen Verkehr gesperrt sind, drückt der Gesetzgeber bei Scheinwerferlicht und sonstiger Beleuchtung ein Auge zu: Die Vorschriften sind hier weniger streng als bei nicht abgesperrten Umzügen.

Wenn der Wagen diese und weitere Auflagen erfüllt, erteilt TÜV NORD mit dem "Brauchtumsgutachten" eine einjährige Betriebserlaubnis für den Umzug. Dabei greifen die Sachverständigen auch zum Fotoapparat, um die einzelnen Kunstwerke festzuhalten. "Dieser gesetzlichen Forderung kommen Sachverständige in der Regel sehr gerne nach", schmunzelt Lawrenz. Die Vorgaben gelten übrigens nicht nur in der fünften Jahreszeit, sondern auch für Wagen bei anderen Brauchtumsveranstaltungen wie etwa einer Kirmes, Erntedankfesten oder Ortsjubiläen.

Um unnötige Schwierigkeiten bei der Abnahme des Wagens zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Experten von TÜV NORD schon zu Beginn des Umbaus der Karnevalswagen einzuweihen. "So können wir frühzeitig helfen und auf wichtige Punkte hinweisen. In die Gestaltung der Karossen fließen viel Fantasie und Arbeit. Es wäre schade, wenn die Teilnehmer dann kein Brauchtumsgutachten erhalten", sagt Lawrenz.

(RP)
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