Landgericht Duisburg Weitere Schadenersatzklagen nach Loveparade-Katastrophe

Duisburg · Sechs Jahre nach der Katastrophe mit 21 Toten und Hunderten Verletzten beschäftigt sich die Justiz mit weiteren Schadenersatzklagen. Vier Frauen geben an, unter posttraumatischen Belastungsstörungen zu leiden. Eine davon befand sich gar nicht auf dem Festivalgelände.

Gedenken am Unglücksort der Loveparade
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Gedenken am Unglücksort der Loveparade

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Foto: Elena Wagner

Am 1. September werden die Fälle von vier Frauen verhandelt, teilte das Landgericht Duisburg am Freitag mit. Sie haben nach eigenen Angaben durch das Gedränge bei dem Technofestival posttraumatische Belastungsstörungen erlitten.

Dafür verlangen sie vom Veranstalter der Loveparade, der Stadt Duisburg und dem Land NRW Schmerzensgeld und Schadenersatz zwischen 34.000 und 73.000 Euro.

Drei der Klägerinnen waren selbst im Gedränge. Eine vierte gibt an, sie sei zwar nicht bei der Loveparade gewesen, habe sich aber in Sichtweite des Festivalgeländes befunden und später von den Todesfällen erfahren - dadurch habe sie eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten.

Bislang hat sich das Duisburger Landgericht mit etwa 15 Schadenersatzklagen beschäftigt. Die Richter hätten den Opfern bislang in keinem Fall Schmerzensgeld oder Schadenersatz zugesprochen, sagte ein Sprecher. Etwa zehn weitere Fälle stehen noch zur Entscheidung an.

Bei dem Gedränge an einer Engstelle starben am 24. Juli 2010 21 Menschen, mindestens 652 wurden verletzt.

(skr/lnw)
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