Duisburg Weniger Pfarrer, weniger Gebäude

Duisburg · Bei der jüngsten Synodentagung des evangelischen Kirchenkreises Duisburg ging es um die Perspektive bis zum Jahr 2030. Vermutlich muss mindestens die Hälfte der Kirchen und Predigtstätten mittelfristig aufgegeben werden.

Die Zukunft kirchlicher Gebäude war das große Thema der Synodentagung des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg. Die Synodalen, das sind die gewählten Vertreter aus den Gemeinden sowie berufene Mitglieder, beschlossen, dass die drei Regionen des Kirchenkreises bis 2017 eine Gebäudeplanung vorlegen. Aus ihr soll hervorgehen, welche Gottesdienststätten und Gemeinderäume die drei Regionen im Jahr 2030 noch vorhalten wollen. Zudem stimmten sie einem weiteren Vorschlag zu: Für die in 2030 verbleibenden Pfarrstellen legen die beteiligten Presbyterien ebenfalls in zwei Jahren Stellenbeschreibungen vor. Diese sollen deutlich machen, wie die Arbeit auch mit deutlich mehr Gemeindegliedern pro Pfarrstelle geleistet werden kann und soll.

Der Kirchenkreis und seine Gemeinden stehen vor folgender Herausforderung: Die Zahl der Kirchen und Predigtstätten, die im Evangelischen Kirchenkreis Duisburg in Zukunft vorgehalten werden können, hängt entscheidend davon ab, wie viele Gebäude mittelfristig, also bis zum Jahr 2030, noch zu finanzieren und personell zu versorgen sind. Das wiederum hängt an der zu erwartenden Zahl der Gemeindeglieder und den vorhandenen Pfarrstellen. Um eine ganze Pfarrstelle zu besetzen, muss im Jahr 2025 mit 2914 Gemeindeglieder gerechnet werden; für das Jahr 2030 muss eine Gemeinde 3777 Mitglieder für eine ganze Pfarrstelle aufweisen. Bei dem zu erwartenden Rückgang der Gemeindegliederzahlen wird es im Bereich des Kirchenkreises Duisburg 2030 nur noch die Hälfte der jetzigen Pfarrstellen geben. Ob selbst diese besetzt werden können, ist eine völlig andere Frage, denn derzeit kommen in der rheinischen Landeskirche in jedem Jahr nur 20 Menschen neu in den Pfarrberuf.

Dass Gemeinden und Kirchenkreise wohl manche Gebäude aufgeben müssten, weil schlicht die finanziellen Mittel fehlten, stellte Dr. Ilka Werner, Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Solingen, in ihrem Gastvortrag fest. Sie lieferte jedoch anhand der Leitvorstellung "Missionarisch Volkskirche sein" wertvolle theologische Impulse und Kriterien zur kirchlichen Immobilienplanung. In der Verbindung von "missionarisch" und "volkskirchlich" gehe es darum, insgesamt als Kirche mehr Ausstrahlung, Bindekraft und Attraktivität zu entwickeln. In Sachen Immobilienmanagement empfiehlt sie vor diesem Hintergrund u.a. diese Frage zur Selbstkontrolle: "Wie unterstützt das Gebäude die klar erkennbare Gestalt von Kirche, und wie unterstützt es die Aktivitäten in der Gemeinde?" Zudem sollte bedacht werden, dass Kirchenfernen, die eingeladen werden sollen, Gemeindegrenzen und Gemeindeeigenheiten oft egal oder nicht nachvollziehbar sind. Daher solle beim Immobilienmanagement gemeindeübergreifend und sozialraumbezogen geplant werden. Wenn es nötig werde, sich von Gebäuden zu trennen, solle sorgfältig abgewogen werden, welche Folgen welche Lösung heute und für spätere Generationen habe. Ein weiterer Rat: "Als Leitungsgremium Transparenz gewährleisten und Partizipation ermöglichen." Wenn es um die Schließung oder den Abriss einer "stadtbildprägenden" Kirche gehe, höre das "Volkskirche sein" im sichtbaren Sinn auf. Gemeinde und Kirchenkreis sollten dann auskunftsfähig sein, was durch die Aufgabe der Kirche bleiben kann und was neu werden kann. Sie sollten, so Dr. Ilka Werner, nicht beteuern, dass auch ohne die Kirche alles beim Alten bleibe. Denn: "Es stimmt nicht, und es glaubt so wieso niemand, weil der fehlende Turm etwas anderes sagt."

Für die Duisburger Synodalen ist die Salvatorkirche "stadtbildprägend". Beweis dafür ist ein einstimmig gefasster Beschluss: Wegen der großen Bedeutung der Salvatorkirche übernehmen nun alle 15 Gemeinden und der Kirchenkreises Verantwortung für die Stadtkirche. Dies drückt sich finanziell so aus: Die Kirchengemeinde Alt-Duisburg ist verpflichtet jährlich knapp 115 000 Euro als Substanzerhaltungspauschale für die Salvatorkirche einzustellen - eine Summe, die sie alleine nicht aufbringen kann. Nun geben ab dem Haushaltsjahr 2016 zur Deckung genau dieser Summe alle 15 Gemeinden und der Kirchenkreis einen Teil der ihnen zustehenden Kirchensteuern für die Instandhaltung der Salvatorkirche ab.

Zudem soll die gemeinsame Nutzung der Salvatorkirche vertraglich geregelt werden und Verhandlungen mit der Stadt Duisburg aufgenommen werden, um die Gründung eines Fördervereins vorzubereiten.

(RP)
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