Schülerin wieder in Duisburg So geht es jetzt für Bivsi und ihre Familie weiter

Düsseldorf · Seit Mittwochmorgen befindet sich die 15-jährige Schülerin Bivsi Rana mit ihren Eltern wieder in Deutschland. Die Familie hofft, ihr altes Leben schnell wiederaufnehmen zu können. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten, wie es jetzt mit der Familie weitergeht.

Das Medieninteresse ist riesig, Blitzlichtgewitter empfängt die 15-jährige Bivsi Rana, als sie am Mittwochmorgen den Terminal am Düsseldorfer Flughafen verlässt. Als erstes fällt sie ihrem Bruder um den Hals, der die Familie mit nach Duisburg in ihre alte Wohnung nimmt.

Fast alle Fernsehsender und Zeitungen in Deutschland haben über den Fall der 15-jährigen Schülerin berichtet, die Mitte Mai aus dem Unterricht am Duisburger Steinbart-Gymnasium gezogen und mit ihren Eltern nach Nepal abgeschoben worden war. Die Abschiebung war rechtens, das betonen die Stadt Duisburg und das Land NRW gleichermaßen. Der Asylantrag der Eltern war endgültig abgelehnt worden, die Familie vollziehbar ausreisepflichtig.

Bivsi aus Duisburg wird am Flughafen Düsseldorf von Freunden empfangen
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Bivsi wird am Flughafen von Freunden empfangen

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Foto: Christoph Reichwein

Dennoch brach ein Sturm der Empörung los, weil die Schülerin in Deutschland geboren war und die Familie als gut integriert galt. Der Vater hatte als Koch in einem Sushi-Restaurant gearbeitet, Bivsis Muttersprache ist Deutsch, die Sprache ihrer Eltern versteht sie zwar, kann sie aber nicht gut sprechen oder schreiben. Jetzt ist das Happy End da, so jedenfalls wird es überwiegend berichtet. Doch das deutsche Ausländerrecht ist kompliziert, die Zukunft der Familie damit keineswegs ungetrübt. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

  • Wieso konnten Bivsi und ihre Eltern zurück nach Deutschland kommen?

Die Stadt Duisburg, ihr Oberbürgermeister Sören Link, und das Land NRW haben sich maßgeblich dafür eingesetzt, dass Bivsi mit einem Schülervisum nach Deutschland reisen darf. Das Aufenthaltsgesetz regelt, dass Schülern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, selbst wenn gar kein Schüleraustausch im eigentlichen Wortsinne stattfindet. Eine "Aufenthaltserlaubnis" ist ein Aufenthaltstitel, der nichts mit Asyl oder Flüchtlingsstatus zu tun. Und er ist zeitlich befristet.

  1. Wie lange gilt die Aufenthaltserlaubnis?

Bivsis Aufenthaltserlaubnis endet vorerst nach drei Jahren, wenn der Zweck ihres Aufenthalts, nämlich ihr Schulabschluss, erlischt. Sie kommt nach den Sommerferien in die zehnte Klasse am Steinbart-Gymnasium in Duisburg. Nach dem Abi in drei Jahren endet ihre Aufenthaltserlaubnis vorerst. Das Aufenthaltsgesetz sieht vor, dass man die Aufenthaltserlaubnis darüberhinaus verlängern kann.

  1. Was ist mit Bivsis Eltern?

Bivsis Eltern haben aus "humanitären Gründen" eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Auch diese Möglichkeit sieht das Aufenthaltsgesetz vor. Humanitäre Gründe liegen zum Beispiel dann vor, wenn Eltern ein minderjähriges Kind im Ausland begleiten. Bivsi ist erst 15 Jahre alt, sie hatte zuvor in Nepal mehrfach gesagt, dass sie sich eine Rückkehr nach Deutschland ohne ihre Eltern nicht vorstellen könne.

  1. Können Bivsis Eltern in Deutschland arbeiten?

Die Eltern können arbeiten. In ihrem Fall sieht die Aufenthaltserlaubnis auch eine Arbeitserlaubnis vor. Das ist nicht immer so. Ausländer aus sogenannten Drittstaaten dürfen in Deutschland grundsätzlich nur dann arbeiten, wenn dies in ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt ist. Die Stadt Duisburg hatte zuletzt gegenüber der WAZ bestätigt, dass dies bei Bivsis Eltern der Fall ist. Der Vater hatte seinen Job als Koch wegen der Abschiebung verloren.

  1. Wovon lebt die Familie, bis die Eltern wieder arbeiten?

Wer eine Aufenthaltserlaubnis hat, kann theoretisch auch Sozialleistungen - zumindest kurzfristig - beziehen. Bei einem Benefizkonzert für Familie Rana kamen jedoch 12.000 Euro an Spenden zusammen. Das hilft der Familie, ihre Existenz hier wieder aufzubauen. Das Geld würde auch als Einkommen auf mögliche Sozialleistungen angerechnet. Was die Familie jetzt vorhat, dazu wurde am Mittwoch noch nichts bekannt.

  1. Was passiert, wenn Bivsi volljährig ist und ihren Schulabschluss gemacht hat?

Bivsi selbst hat - wie oben beschrieben - die Möglichkeit, die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Auch die Aufenthaltserlaubnis ihrer Eltern wird in drei Jahren enden. Daher ist es zum jetzigen Zeitpunkt keinesfalls ausgemacht, dass die Familie für immer in Deutschland leben kann. Das Aufenthaltsgesetz sieht dennoch unterschiedliche Möglichkeiten vor. Natürlich können auch Bivsis Eltern die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen und könnten durch gute Integration und Arbeitsplatz auch Argumente dafür vorweisen. Zum anderen können Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach einer bestimmten Zeit, eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Das ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der immer auch eine Arbeitserlaubnis beinhaltet.

  1. Warum bekommt die Familie keinen deutschen Pass?

Wer sich in Deutschland einbürgern möchte, muss ein paar Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel müssen Anwärter für eine Einbürgerung einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzen, zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis. Das ist bei Familie Rana bislang nicht der Fall.

(heif)
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