Kuttenverbot in Duisburg "Wir wollen ein Zeichen setzen"

Duisburg · Als erste Kommune in Nordrhein-Westfalen hat die Stadt Duisburg Mitgliedern der Rockergruppe Satudarah untersagt, in der Innenstadt Symbole ihrer Gruppierung öffentlich zu tragen, obwohl dieser Club nicht verboten ist. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst am Freitag im Bereich rund um das Landgericht. Denn dort findet ein Rocker-Prozess gegen den ehemaligen Präsidenten der niederländischen Rockergang Satudarah und dessen Stellvertreter statt.

 Die Gruppierung Satudarah stammt aus den Niederlanden und ist erst seit wenigen Jahren in Deutschland mit einem eigenen Vereinssitz in Duisburg vertreten. Sie gelten als extrem brutal.

Die Gruppierung Satudarah stammt aus den Niederlanden und ist erst seit wenigen Jahren in Deutschland mit einem eigenen Vereinssitz in Duisburg vertreten. Sie gelten als extrem brutal.

Foto: Probst, Andreas

NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) begrüßte das Vorgehen der Stadt Duisburg. "Es ist Ausdruck eines wehrhaften Rechtsstaates, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, dies zu verhindern", sagte Jäger. Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft äußerte sich positiv. "Das ist eine gute Sache. Gegen diese Elemente muss man mit aller Härte vorgehen", erklärte der Landesvorsitzende Erich Rettinghaus. "Diese Aktion kann Signalwirkung haben und zum Vorbild für alle Städte in Deutschland werden." Rettinghaus warnte jedoch auch vor möglichen rechtlichen Konsequenzen: "Ich gehe davon aus, dass die Anwälte der Rocker gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen werden."

Das Verbot schließt das Mitführen von Bekleidungsstücken mit Abzeichen, Emblemen, Schriftzügen oder sonstigen Kennzeichen der Rocker ein. Die Polizei werde die Einhaltung des Verbots kontrollieren und bei Missachtung einschreiten, betonte Link. Die Stadt Duisburg beruft sich auf das Ordnungsbehördengesetz und führt als Begründung für das Verbot unter anderem an, dass die sogenannte Rocker-Kutte, also die Weste mit den einschlägigen Emblemen, Prozessbeteiligte einschüchtern könnte. "Somit besteht eine konkrete Gefahr für das Rechtsgut der öffentlichen Sicherheit (Funktionsfähigkeit des Staates) und hier insbesondere der Sicherung eines rechtsstaatlichen Verfahrens", heißt es in einer Mitteilung der Stadt Duisburg. Arnold Plickert, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, bestätigt: "Die Satudarah üben massiv Druck auf Zeugen aus. Es ist richtig, dass die Stadt ihnen etwas entgegensetzt."

Ein Düsseldorfer Strafverteidiger, der anonym bleiben möchte, hält nach eigener Auskunft diese Erklärung für "zu dünn", um ein solches Verbot in der Öffentlichkeit durchsetzen zu können. "Ich gehe davon aus, dass die Maßnahme juristisch gesehen keinen Bestand haben wird." Zwar gebe es bundesweit immer mal wieder "Kutten-Verbote", aber dafür müsse die Gruppierung auf richterliche Anordnung in der jeweiligen Stadt verboten worden sein. Und das sei in Duisburg nicht der Fall, erklärte der Jurist. In Nordrhein-Westfalen setzte zuletzt Innenminister Jäger im Raum Aachen und Köln ein Kutten-Verbot durch, nachdem dort Motorradclubs verboten worden waren.

Aus Ermittlerkreisen war zu erfahren, dass das Verbot in Duisburg auch bei der Polizei nicht überall auf Verständnis stößt. "Für Rocker gibt es nichts Schlimmeres, als ihre Kutte nicht tragen zu dürfen. Sie könnten sich dadurch unnötig provoziert fühlen", sagte ein leitender Beamter. Der Rockerprozess am Freitag wird von einem massiven Polizeiaufgebot begleitet. Hundertschaften werden das Gerichtsgebäude weiträumig absichern. Auch ein Hubschrauber soll über der Innenstadt kreisen.

"Wir erwarten, dass sehr viele Rocker nach Duisburg kommen", sagte ein Polizeisprecher. Angeklagt sind die beiden Rockerbosse wegen Drogen- und Waffenhandels sowie eines Sprengstoffanschlags. Die Polizei stuft sie als extrem gefährlich ein.

(RP)
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