Duisburg Wirtschaftsbetriebe wollen zahlen

Duisburg · Nach Möglichkeit sollen alle Duisburger Haushalte für 2012 und 2013 Entsorgungsgebühren zum Teil zurückbekommen. WBD-Chef Patermann hält ein anderes Vorgehen für nicht vertretbar.

 Der Sitz der Wirtschaftsbetriebe an der Schifferstraße im Innenhafen.

Der Sitz der Wirtschaftsbetriebe an der Schifferstraße im Innenhafen.

Foto: WBD

Weihnachtsgeld kommt in diesem Jahr möglicherweise von den Wirtschaftsbetrieben. Denn geht es nach ihnen, dann werden die rund 70 000 Haushalte in der Stadt noch vor dem Jahreswechsel Geld zurückbekommen - und dazu neue Abfallentsorgungsbescheide. Thomas Patermann, Geschäftsführer der Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD), würde sich das wünschen. Denn es sei nicht zu vertreten, wenn nur die Geld zurückbekommen, die gegen die Abfallentsorgungsbescheide aus 2012 beziehungsweise 2013 geklagt oder Einspruch eingelegt haben. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat wie berichtet entschieden, dass - einfach gesagt - den Duisburgern für die Entsorgung zu viel Geld abgenommen worden ist.

Nicht in allen Punkten kann Patermann die Kritik des Gerichtes nachvollziehen, andere schon. So, dass die Energieerlöse der Gemeinschafts-Müllverbrennungsanlage (GMVA) kostenmindernd hätten berücksichtigt werden müssen. Bei der Kritik des OVG, die Gewinn- und Wagniszuschläge seien zu hoch angesetzt, wünscht sich der WBD-Chef, dass das Gericht festlegt, was angemessen ist. Möglicherweise wird das im schriftlichen Urteil nachzulesen sein, das noch nicht vorliegt. Und gleiches gilt auch für die Vorhaltekosten, die rechtlich zulässig sind, für 2012 mit 72,2 Prozent angesetzt worden waren und damit laut Gericht viel zu hoch.

Zum Thema Grundgebühr, deren Höhe das OVG ebenfalls beanstandete, wäre es aus Sicht von Patermann hilfreich, wenn das Gericht mitteilen würde, was angemessen sei. Strittig ist für ihn hingegen, dass es davon ausgeht, die Wirtschaftsbetriebe bzw. die Stadt könnten die vor 15 Jahren geschlossenen Verträge mit der GMVA ändern. Wegen des öffentlichen Vergaberechtes gehe dies nicht so ohne weiteres.

Der Vertrag endet 2020. Als Remondis vor 15 Jahren 49 Prozent der Anteile von den bisherigen Eigentümern Duisburg und Oberhausen übernahm, wurde eine Art Preiskatalog für die Jahre bis 2020 beschlossen. Außerdem wurden Liefermengen festgeschrieben. Die Müllgebühren wurden entsprechend kalkuliert, einschließlich der Kosten für einen Kredit zur Sanierung und zum Bau einer neuen Kesselanlage. Die Rückzahlung erfolgte über einen Forderungsverkauf an die Banken. Die Kosten für diese so genannte Fourfetierung hätten laut OVG aber nicht in die Gebührenkalkulation einfließen dürfen. Patermann hält es für möglich, dass die nun neu festzulegenden Entsorgungsgebühren unter den Kosten für diesen Kredit liegen werden.

Der Chef der WBD erklärte gestern gleichfalls, dass in Erwartung des OVG-Urteils sowohl die GMVA als auch die WBD und die Stadt Rücklagen gebildet hätten. Möglicherweise gehen die Wirtschaftsbetrieb in Vorleistung, wollen sich das Geld aber dann bei der GMVA zurückholen. Neben Rückerstattungen für 2012 und vermutlich auch für 2013 (die Höhe steht nicht fest, denkbar sind Beträge zwischen 20 und 50 Euro pro Jahr) könnte der Fall eintreten, dass für 2014 und 2015 gleichfalls Rückzahlungen anstehen.

Denn auch gegen diese Bescheide gibt es Klagen (beim Verwaltungsgericht Düsseldorf). Patermann kündigte gestern an, dass gegen die Entscheidung des Gerichtes, eine Revision nicht zuzulassen, seitens seines Unternehmens wohl kein Einspruch beim Bundesverwaltungsgericht mehr eingelegt wird.

(RP)
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