Rp-Serie Duisburger Geschichte Und Geschichten Zwischen Rohrstock und Fabrik

Duisburg · Seit Beginn der Industrialisierung wurden Kinder als billige Arbeitskräfte ausgebeutet. Bedenken gegen diesen Zustand kamen nicht aus Mitleid, sondern durch die Befürchtung auf, dass junge Leute bald nicht mehr wehrtüchtig sein könnten...

 An die Stadtmauer angebaute Häuser. Hier wohnten die Familien der Fabrikkinder.

An die Stadtmauer angebaute Häuser. Hier wohnten die Familien der Fabrikkinder.

Foto: Stadtarchiv

In Duisburg arbeiteten vor 200 Jahren 117 Kinder und Jugendliche bis zu zwölf Stunden täglich. Körperliche Folgeschäden minderten die Militärtauglichkeit. Preußen war der erste deutsche Staat, der Kinderarbeit in Fabriken beschränkte.

Das königlich-preußische Duisburg war in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts größtenteils noch von Tabakmanufakturen geprägt, doch gab es neben den Firmen wie Böninger und Carstanjen schon eine Reihe von Fabriken unterschiedlicher Branchen. Vielen war gemeinsam, dass dort auch Jugendliche und Kinder arbeiteten. 60 Prozent der Kinder waren jünger als 13 Jahre. Seit Beginn der Industrialisierung wurden sie als billige Arbeitskräfte ausgebeutet. Das war vielerorts in Preußen so und in Berlin wuchs die Einsicht, dass gegen Missstände vorgegangen werden musste.

Ausschlaggebend für das "preußische Regulativ" waren weniger humanistische Gesichtspunkte als vielmehr Bedenken des Militärs über eine zunehmende Wehruntauglichkeit der Jugendlichen. Im Herbst 1828 legte Generalleutnant Heinrich Wilhelm von Horn einen Bericht vor, dass durch die frühe Fabrikarbeit eine "körperliche Entartung" hervorgerufen würde. Militärärzte mussten immer häufiger junge Männer in Industrieregionen als untauglich ausmustern.

König Friedrich Wilhelm III. war alarmiert und forderte von den zuständigen Ministern ein Gesetz zur Eindämmung der Kinderarbeit. Zudem sollte die Beschäftigung Jugendlicher mit dem Nachweis rudimentärer Schulkenntnisse verknüpft werden. Dazu kam es im Frühjahr 1839 unter dem Titel "Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken".

Die Beschäftigung von Kindern unter neun Jahren wurde verboten. Das Gleiche galt für Jugendliche unter 16 Jahren, wenn sie keine dreijährige Schulzeit und Kenntnisse im Lesen und Schreiben vorweisen konnten. Minderjährige durften nicht länger als zehn Stunden täglich arbeiten, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit war untersagt. Auch die Pausenzeiten wurden festgelegt, zweimal eine Viertelstunde und eine Stunde Mittagspause, möglichst an der frischen Luft.

Noch im September 1839 formulierte die Düsseldorfer Regierung Durchführungsbestimmungen. Danach waren Kinder, die das neunte Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, den Schulen ihres Wohnortes zuzuführen. Die Teilnahme am Schulunterricht sollte unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen erfolgen: ".... "soweit solches geschehen kann, ohne die Fabrikinhaber in besondere Verlegenheit zu bringen".

"Kinder, die keinen dreijährigen Unterricht genossen hatten und die noch nicht die "Muttersprache geläufig lesen können, und einen Anfang im Schreiben gemacht haben", sollten ebenfalls in die Schule geschickt werden. Den Fabrikanten war es allerdings gestattet, stattdessen selbst den vorgeschriebenen Unterricht von einem geeigneten Lehrer durchführen zu lassen. Hilfslehrer für einen solchen Unterricht konnten oft nur im "Überrumpelungsverfahren" gewonnen werden, denn der Unterricht mit schlaftrunkenen Fabrikkindern war eine kaum zu bewältigende Aufgabe.

Miserable Wohnverhältnisse in den schmalen Häusern an der Duisburger Stadtmauer, für Wohnzwecke hergerichtete Ställe, bittere Armut und verwahrloste Kinder waren traurige Normalität.

Ein "Pisa-Test" der Duisburger Fabrikkinder vom 23. Dezember 1839 brachte niederschmetternde Ergebnisse. Wie schwierig es war, die Kinder, welche auf der Fabrik arbeiteten, in der Abendschule zu disziplinieren, beschrieben zwei Lehrer im Jahr 1849: " .....so dass wir nur im Stande sind, unter harten körperlichen Züchtigungen eine schwache Ordnung aufrecht erhalten zu können". Der Rohrstock war mehr als ein Symbol für die Autorität des Lehrers.

In der Rückschau lässt sich feststellen, dass das Verbot von Kinderarbeit und die Einführung der Schulpflicht mit dem Preußische Regulativ vom 9. März 1839 nach den Maßstäben der Zeit einen Fortschritt darstellte. Im 20. Jahrhundert folgten weitere Schutzregelungen. Gleichwohl ist die Zeit der industriellen Kinderarbeit weltweit nicht vorbei. Hersteller von Akkus für Smartphones und Energiespeichern für Elektromobilität profitieren nach Angaben von Amnesty International von Kinderarbeit.

"In kleinen Kobaltminen im Süden des Kongos schuften demnach Tausende Minderjährige, manche von ihnen nur sieben Jahre alt, unter prekären Bedingungen". Die deutschen Automobilunternehmen kündigten Prüfungen an und betonten, es werde von allen Zulieferern erwartet, Menschenrechtsverletzungen auszuschließen.

Quelle: Lotte Adophs, Duisburger Forschungen, Band 22

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort