Emmerich "400 Euro sind für mich viel Geld"

Emmerich · Obwohl Wolfgang Schippers ständig erreichbar war, seinen Umzug dem Arbeitsamt frühzeitig meldete, wurde ihm wegen "Ortsabwesenheit" das Arbeitslosengeld gekürzt. Jetzt klagt er.

 Wolfgang Schippers mit den zahlreichen Unterlagen, die er mit der Agentur für Arbeit und dem Sozialgericht ausgetauscht hat.

Wolfgang Schippers mit den zahlreichen Unterlagen, die er mit der Agentur für Arbeit und dem Sozialgericht ausgetauscht hat.

Foto: Hartjes

Wolfgang Schippers versteht die Welt nicht mehr. "Da denkt man, man macht alles richtig, meldet sich frühzeitig um, ist jederzeit telefonisch und per Email zu erreichen und dann das", schüttelt er den Kopf. 400 Euro hat die Agentur für Arbeit ihm im Mai vom Arbeitslosengeld 1 abgezogen, wegen "Ortsabwesenheit", so die Begründung. Und obwohl sowohl sein Ausbildungsbetrieb als auch seine Sachbearbeiterin vor Ort bestätigen, dass er jederzeit erreichbar war, bleibt die Entscheidung bestehen.

Der 56-jährige Wolfgang Schippers ist gelernter Schlosser. Als er vor 32 Jahren als junger Familienvater nach Emmerich zog, arbeitete er zunächst in der "Steinfabrik" KKW an der Netterdenschen Straße - zwölf Jahre lang. Danach war er als Steinmetz beschäftigt. 2010 wurde er arbeitslos und hatte zum ersten Mal mit dem Arbeitsamt an der Normannstraße zu tun. Dass er bereit war, jede Arbeitsstelle anzunehmen, zeigte sich daran, dass er zwischendurch immer wieder für Zeitarbeitsfirmen arbeitete. Obwohl in manchen Betrieben auch eine längerfristige Anstellung in Aussicht gestellt wurde, blieb es bei Zeitverträgen.

Kurz bevor der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 diesmal auslief, meldete er sich zum Gespräch bei seiner Sachbearbeiterin. "Ich wollte auf keinen Fall in Hartz IV abrutschen", so Schippers. Diese schlug ihm dann vor, eine 22-monatige Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit zu absolvieren. Das Arbeitsamt finanziert diese Ausbildung, er bekam gleichzeitig das Arbeitslosengeld 1 weiterbezahlt. "Solange die Ausbildung läuft", so die Sachbearbeiterin.

Schippers begann damit am 11. August 2016, musste zunächst drei Wochen nach Mülheim, danach nach Kleve, wo der Unterricht jeden Tag von 8 bis 16.45 Uhr stattfindet. Bereits Anfang April unterrichtete er seinen Bildungsträger mündlich, Mitte April schriftlich davon, dass er zum 1. Mai innerhalb Emmerichs umziehen würde. Telefonnummer und Email änderten sich nicht, einen Post-Nachsendeantrag stellte er auch gleich. Vom 27. März bis zum 26. Mai absolvierte er ein für die Ausbildung notwendiges Praktikum bei einer Sicherheitsfirma in Duisburg, musste zwischendurch auch noch die Zwischenprüfung ablegen, die er bestand. An einem freien Tag im Mai ging er dann auch noch zum Arbeitsamt und hinterlegte dort persönlich die Adressänderung.

"Ich fiel dann aus allen Wolken, als ich feststellte, dass im Mai 400 Euro vom Arbeitslosengeld einbehalten wurden", so Wolfgang Schippers. Er legte Widerspruch ein, zumal sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch die Sachberaterin in Emmerich schriftlich bestätigten, dass er jederzeit erreichbar war - trotzdem blieb der Sachbearbeiter in der zuständigen Arbeitsagentur in Essen bei seiner Entscheidung. Seit Juli liegt die Sache nun beim Sozialgericht in Duisburg vor. "Die fragen ständig nach neuen Unterlagen, obwohl diese bereits vorliegen", sagt der Emmericher. Da wisse der eine nicht, was der andere tut.

"400 Euro sind für mich viel Geld. Und da ich denke, dass ich alles richtig gemacht habe, was mir ja auch von verschiedenen Seiten bestätigt wird, wende ich mich mit dieser Ungerechtigkeit an die Öffentlichkeit. Vor allem hoffe ich, dass das Sozialgericht endlich den Sachverhalt prüft." Bei einer Nachfrage in der Arbeitsagentur Wesel erläuterte die Pressereferentin Sabine Hanzen-Paprotta, dass das Arbeitsamt nicht mehr Herr des Verfahrens ist. Und da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, auch nichts zum Inhalt und zur Dauer sagen könne. Grundsätzlich sei es Pflicht jedes Kunden, einen Wohnungswechsel frühzeitig - vor dem Umzug - der Arbeitsagentur zu melden, auch wenn er sich in einer Ausbildungsmaßnahme befinde. Bei Nichterfüllung folgen Sanktionen, da habe der Sachbearbeiter keinen Ermessensspielraum. Wolfgang Schippers könne jetzt nur den Ausgang des Verfahrens abwarten.

(moha)
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