Rees 75-jährige Diebin aus Rees muss fünf Monate ins Gefängnis

Rees · Die Serientäterin scheiterte in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Duisburg. Sie hatte eine Reihe von Vorstrafen.

Die 75 Jahre alte Reeserin wurde bereits im Oktober vergangenen Jahres vom Amtsgericht Wesel zu der Haftstrafe verurteilt. Die Richter sahen es seinerzeit als erwiesen an, dass die Frau drei Diebstähle aus Geschäften in Wesel, Rees und Borken begangen hatte. Im ersten Fall wurde sie von den Beschäftigten dabei erwischt, wie sie zwei Liter Milch, Toastbrot und ein Nahrungsergänzungsmittel im Wert von knapp zehn Euro an der Kasse vorbei schmuggeln wollte. Einige Tage später stahl sie einen Lebensmitteleinkauf im Wert von 77 Euro. In Borken wollte sie dann ihre größte Beute machen: Zwei Geldbörsen im Wert von insgesamt knapp 240 Euro ließ die 75-Jährige in ihrer Handtasche verschwinden, um dann ohne zu bezahlen das Geschäft zu verlassen. Die Tat fiel auf, und es wurde Anzeige erstattet.

Mit der Entscheidung des Weseler Amtsgerichts wollte die Seniorin sich jedoch nicht abfinden. Sie legte Berufung beim Landgericht Duisburg ein, um einem Aufenthalt im Gefängnis zu entgehen.

Für den Richter dort war die Angeklagte keine Unbekannte. Ihr Vorstrafenregister ist lang: Acht Eintragungen wegen Diebstahls haben sich in den vergangenen Jahren angesammelt. "Ich kann mich noch sehr gut an Sie erinnern. Wir haben Sie damals mit einem Hilfekreis umgeben, damit Sie nicht weiter stehlen", führte der Richter aus. Eine Berufsbetreuerin, ein Bewährungshelfer und eine Mitarbeiterin eines betreuten Wohnens stellte das Gericht der Diebin seinerzeit an die Seite — ohne Erfolg.

Die Seniorin entschuldigte sich, war mehrfach den Tränen nahe. "Es kommt nicht mehr vor. Ich will es nicht, habe es aber doch wieder gemacht. Es tut mir ganz schrecklich leid", beteuerte sie. Den Richter überzeugte das nicht: "Ihre Zusicherung zählt nicht mehr. Sie haben die Mauer, die um sie herum gebaut wurde, überschritten. Das war Ihre letzte Chance", entgegnete er.

Die Seniorin gab nicht auf und legte einen Antrag auf einen Platz in einem betreuten Wohnen vor. "Es tut mir gut, wenn ich unter Leuten bin", sagte sie. Doch auch das beeindruckte die Strafkammer nicht. "Sie wurden auch schon damals betreut. Ich sehe den Zusammenhang zu den Diebstählen nicht", stellte der Richter fest.

Dass die Voraussetzungen für eine Bewährungsstrafe denkbar schlecht standen, erkannte auch der Anwalt der Angeklagten. Im letzte Moment, kurz vor der Verkündung des Urteils, ließ er verlauten, seine Mandantin ziehe das Rechtsmittel zurück. Sie muss nun erstmals wegen ihrer Taten hinter Gitter.

(spie)
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