Rechtsanwalt Manfred Gatermann Abriss würde viele Menschen hart treffen

Emmerich · Bewohnern von Wochenendhaus-Siedlungen droht Ungemach. Gegen bislang geduldetes Dauerwohnen sollen Verwaltungen im Kreis Kleve vorgehen. Auch im Kreis Wesel drohen Konsequenzen. Anwalt Manfred Gatermann äußert sich zur Rechtslage.

 "Manche Betroffene brechen in meinem Büro in Tränen aus."

"Manche Betroffene brechen in meinem Büro in Tränen aus."

Foto: S. Gilsbach

Herr Gatermann, wieso machen Verwaltungen beim Thema Wochenendhaus-Siedlungen plötzlich Druck?

Manfred Gatermann Im Kreis Kleve hat es mit der Siedlung Oybaum bei Kalkar begonnen. Dort sollte ein Windrad errichtet werden, die Bebauungspläne wurden geprüft, und die Frage, ob die Siedlung für dauerndes Wohnen gedacht ist, wurde wieder aktuell.

Der Kreis Kleve hat nun ein Merkblatt veröffentlicht, in dem Bewohnern solcher Siedlungen ernste Konsequenzen angedroht werden.

 Momentaufnahme der Siedlung Oybaum bei Kalkar.

Momentaufnahme der Siedlung Oybaum bei Kalkar.

Foto: Anja Settnik

Gatermann Ich vertrete als Anwalt Menschen, die in solchen Gebieten ihre Häuser errichtet haben. Viele sind jetzt verunsichert. Manche sitzen hier im Büro und brechen in Tränen aus, denn das Haus sollte ihre Altersvorsorge sein. Und es handelt sich ja nicht um Hütten, schauen Sie hier (zeigt Fotos), da sind richtige Einfamilienhäuser entstanden.

Aber wie konnte das die ganze Zeit über geduldet werden, wenn es doch nicht erlaubt war?

Gatermann Im Falle der Siedlung Oybaum wurde die Fläche als Baugebiet beworben, und in den Unterlagen zum Beispiel von Maklern von damals steht ganz deutlich, dass dort "dauerndes Wohnen" möglich ist, was auch von der Stadt Kalkar teilweise bestätigt worden ist. Den Leuten wurde vermittelt: Das ist ein ganz normales Wohngebiet. Da stellt sich die Frage, inwiefern die Kommune bei der aktuellen Problemlage mitgewirkt hat.

Wie ist die Lage in anderen Kommunen des Kreises, beispielsweise in Rheurdt?

Gatermann Bislang ist aus Rheurdt niemand an mich herangetreten, ich habe mich aber mit den Unterlagen zu den dortigen Wochenendhausgebieten vertraut gemacht. Die Sache wird sicher nicht nur in einer Kommune zur Sprache kommen.

Wer ist in dieser Situation besser dran: jemand, der ein Haus gekauft hat, oder jemand, der es selber gebaut hat?

Gatermann Sie haben bessere Karten, wenn sie das Haus gekauft haben. Dann können sie nämlich dem Verkäufer unter Umständen arglistige Täuschung nachweisen, weil er sie über die planungsrechtliche Lage nicht informiert hat. Aber, um noch einmal das Beispiel der Siedlung Oybaum zu nennen, dabei müssen sich meiner Auffassung nach auch die Stadt und die damals beteiligten Maklerfirmen kritische Fragen gefallen lassen. Ein Makler muss offenlegen, ob eine Immobilie beschränkt nutzbar ist.

Welche Rolle spielen Notare und Banken bei diesen Vorgängen?

Gatermann Im Grundbuch steht nichts über Bebauungspläne, daher wird ein Notar von diesen Problemen nicht berührt. Den Banken muss man vorwerfen, dass sie sich nicht mit den planungsrechtlichen Grundlagen beschäftigt haben.

Besteht denn wirklich die Gefahr, dass Bewohner einfach vor die Türe gesetzt werden?

Gatermann Das halte ich für ausgeschlossen. Wahrscheinlicher ist, dass eine Duldung ausgesprochen wird. Mir liegt eine Stellungnahme des zuständigen Landesministeriums vor, in der von "verhältnismäßigen" Maßnahmen die Rede ist. Hunderte von Leuten aus ihren Häusern zu kegeln, wäre natürlich nicht verhältnismäßig. Allerdings müssten die Betroffenen mit einem Wertverlust ihrer Immobilie rechnen. Und das würde die Menschen hart treffen, denn viele haben eine Menge Geld in ihr Haus gesteckt.

Was wäre, wenn der Kreis, wie im Merkblatt angedroht, eine Nutzungsuntersagung ausspricht?

Gatermann Dann wäre zunächst das Verwaltungsgericht zuständig. Ich denke, dass es gute Chancen gibt, einen solchen Bebauungsplan für funktionslos erklären zu lassen. Dann müsste die mögliche Dauerwohnnutzung in jedem Einzelfall geprüft werden.

Die Erfolgsaussichten der Bewohner vor Gericht wären also gut?

Gatermann Man sollte als Anwalt niemals Garantien geben. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Grundsätzlich denke ich, dass dieser Zustand, der sich ja schon über Jahre hinzieht, letztlich legalisiert werden muss. Sonst wird eine Unmenge von Prozessen auf die Gerichte zukommen.

STEFAN GILSBACH FÜHRTE DAS GESPRÄCH.

(RP)
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