Isselburg Anklage nach tödlicher "Cold-Water-Challenge"

Münster/Isselburg · Nach einer tödlichen Cold Water Challenge steht fest: Der Vorfall bringt möglicherweise zwei Isselburger vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Münster hat Anklage gegen einen 36-Jährigen und einen 51-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in vier Fällen.

Isselburg: Familienvater stirbt bei "Cold Water Challenge"
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2014: Familienvater stirbt bei "Cold Water Challenge"

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Der tödliche Ausgang eines Video-Drehs für die Internetaktion Cold Water Challenge in Herzebocholt schockte im Juli vergangenen Jahres viele Menschen. Eine mit Wasser gefüllte Baggerschaufel erschlug einen 34-jährigen Isselburger Familienvater, vier weitere Personen wurden verletzt.

Besonders pikant: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben ergeben, dass der 51-jährige Eigentümer des Teleskopladers den Fahrer nicht auf einen Defekt am Fahrzeug hinwies.

Die Netzreaktionen zum Unglück bei der "Cold-Water-Challenge"
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Die Netzreaktionen zum Unglück bei der "Cold-Water-Challenge"

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Foto: Schulmann

Laut Staatsanwaltschaft stellt sich das Unglück am 29. Juli 2014 wie folgt dar: Die Mitglieder des Kegelclubs hatten vereinbart, gemeinsam ein Video im Rahmen der sogenannten "Cold Water Challenge" — so wie es schon einige Isselburger Vereine zuvor gemacht hatten — zu drehen. Dazu wollten die Kegelbrüder auf einem Stoppelfeld sich an einem Bierzelttisch sitzend mit Hilfe der Schaufel des Teleskopladers mit einer großen Menge Wasser übergießen lassen.

"Zu diesem Zweck lieh man sich den Teleskoplader des 51-jährigen Angeschuldigten aus Isselburg aus. Dieser wusste, dass die vorgeschriebene elektronische Überlastanzeige defekt war", so Oberstaatsanwalt Heribert Beck. Dennoch: Dem 36-jährigen, ebenfalls angeschuldigte Fahrer aus Isselburg, der den Teleskoplader bei ihm abholte, soll er nicht auf diesen Defekt hingewiesen. Ein Mitglied des Kegelclubs befüllte die Schaufel des Baggers mit Wasser: Cirka 1800 Liter sollten mit Hilfe dieser über die Köpfe der Kegelbrüder fließen.

Dann fuhr der 36-jährige Angeschuldigte den Teleskoplader zum Hartmannsweg. Dort hatten die Mitglieder des Kegelvereins auf einem abgeernteten Getreidefeld bereits an einem Bierzelttisch gegen 20.15 Uhr Platz genommen. Nachdem er den Teleskoplader in Position gefahren hatte, fuhr er die mit 1800 Liter Wasser gefüllte Schaufel langsam aus. Für dieses Manöver war die geladene Wassermenge viel zu groß. Aufgrund der Überladung der Schaufel kippte der Teleskoplader über die Vorderachse. Die Schaufel, aus sechs Metern Höhe, schlug auf die an dem Bierzelttisch sitzende Menschengruppe auf. Ein Mitglied des Kegelclubs, ein damals 34-jähriger Familienvater, wurde so schwer verletzt, dass er noch an der Unfallstelle verstarb. Vier weitere Kegelbrüder (32, 34, 38 und 39 Jahre alt) erlitten unter anderen Prellungen, Stauchungen und eine Oberschenkelfraktur.

Dass die Schaufel völlig überladen war, so die Staatsanwaltschaft Münster, hätte der 36-jährige Angeschuldigte bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt auch hätte erkennen können. Denn im Fahrerraum des Teleskopladers war aus Sicherheitsgründen ein Traglastdiagramm angebracht, aus dem sich das zulässige Ladungsgewicht im Verhältnis zum Ausfahrwinkel und zur Ausschublänge des Teleskoparmes ersehen lässt.

Das Amtsgericht Bocholt muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

(seul)
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