Emmerich Baseballschläger-Mord: Staatsanwalt fordert lebenslange Haft

Emmerich · Im Baseballschläger-Mordprozess vor dem Landgericht hat der Ankläger für alle drei Beschuldigten die Höchststrafe gefordert.

 Staatsanwalt Hendrik Timmer fordert für alle drei Angeklagten die Höchststrafe.

Staatsanwalt Hendrik Timmer fordert für alle drei Angeklagten die Höchststrafe.

Foto: Evers

Kleve Durch drei weitere Beweisanträge hatte die Verteidigung bis zuletzt versucht, die Schuld ihrer Mandanten zu relativieren. Stundenlang beriet die Kammer, um letztlich alle Anträge zurückzuweisen: Es spiele keine Rolle, ob der Baseballschläger auf dem Kopf oder nach dem Schlag am Boden zerbrochen sei, ob das Opfer Marc M. zuvor sediert worden sei oder ob Sandra S. nach fünf oder nach drei Schlägen zutrat. Bahn frei für das Plädoyer von Staatsanwalt Hendrik Timmer, dessen Ausführungen die ersten Regungen im Gesicht der Angeklagten hervorriefen. Denn er beantragte nicht nur, Marco A. wegen gemeinschaftlichen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe zu verurteilen, Timmer sieht im Fall Sandra S. sogar die besondere Schwere der Schuld gegeben, Sven G. soll nach Verbüßung der lebenslangen Haft in Sicherungsverwahrung.

Timmer schätzt die Sache nach dem Ende der Beweisaufnahme kaum anders ein als vorher: Es sei eindeutig erwiesen, dass Sandra S. aus Wisselward zwei Männer dazu gebracht habe, mit ihr gemeinsam einen ihr lästig gewordenen Liebhaber umzubringen. Dass die 37-Jährige Sven G. und Marco A. dazu brachte, einen Mann, den sie kaum kannten, umzubringen, zeige, dass ihr manipulativer Charakter es ihr ermöglicht habe, die Mittäter als Werkzeuge zu missbrauchen. "Sandra S. war bereit, über Leichen zu gehen", sagte Timmer und erklärte den Plural: Aus den "WhatsApp"-Nachrichten nach der Tat war nämlich abzuleiten, dass die 37-Jährige auch noch einen Mitwisser umbringen lassen wollte. Die sexuelle Beziehung mit dem späteren Opfer sei einvernehmlich von Gewalt geprägt gewesen. Erst, als sie Sven G. kennenlernte, sei der Entschluss gereift, den Liebhaber loswerden zu wollen. Innerhalb weniger Wochen sei es ihr gelungen, die beiden Bekannten zu Mittätern zu machen: Gemeinsam planten sie die Tat, bereiteten sie vor, führten sie aus. Dass nicht nachzuweisen war, wessen Schläge den Tod herbeiführten, ändere nichts daran, bei den Angeklagten Mordmerkmale zu erkennen.

Anders als Marco A., der in den Augen des Staatsanwalts Chancen haben dürfte, nach 15 Jahren die Reststrafe erlassen zu bekommen, soll Sven G. "für immer weggesperrt" werden, weil er "für die Gesellschaft zu gefährlich" sei. Sein Hang zur Gewalt zeige sich auch in früheren Verurteilungen wegen Gewalttaten.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort