Emmerich BGE will Schoofs noch immer loswerden

Emmerich · Eine Woche nach der Vertragsunterzeichnung zum Neumarkt sorgt die Bürgergemeinschaft Emmerich (BGE) mit einer juristischen Spitzfindigkeit für eine Überraschung. Auf die weitere Entwicklung hat das wohl keinen Einfluss.

 Blick auf den Neumarkt. Das Gebäude rechts mit der weißen Wand ist verkauft worden. Der neue Eigentümer ist mit geringeren Abstandsfläche einverstanden.

Blick auf den Neumarkt. Das Gebäude rechts mit der weißen Wand ist verkauft worden. Der neue Eigentümer ist mit geringeren Abstandsfläche einverstanden.

Foto: van Offern, Markus (mvo)

Eine Woche nach erfolgter Unterschrift von Neumarkt-Investor Josef Schoofs und dem neuen Eigentümer des Deutsche-Bank-Gebäudes überrascht die BGE mit der Idee, dass Schoofs die Auflagen des Rates noch immer nicht erfüllt habe. Während die Emmericher Parteien davon ausgehen, dass der Startschuss für das Projekt gefallen ist, will die BGE nun erst recht einen neuen Investor.

Zur Erklärung: Es geht um die Abstandsfläche zum Deutsche-Bank-Haus, die Schoofs durch seine geplante Bebauung nicht einhalten kann und für die er eine Erlaubnis des Eigentümers braucht. Bislang gehörte das Gebäude einer irischen Investment-Gesellschaft mit ihrem Chef Dr. Ryan. Sie hat aber nun verkauft, so dass der neue Eigentümer sein Einverständnis geben muss. Und das hat er getan.

 Peter Hinze gab Gerd Bartels eine knappe Antwort.

Peter Hinze gab Gerd Bartels eine knappe Antwort.

Foto: van Offern, Markus (mvo)

Und hier gibt es eine juristische Feinheit. Während beispielsweise beim Kauf eines Autos die Einigung auf einen Kaufpreis und die Übergabe des Autos für eine Eigentumsübertragung ausreicht, ist das bei Häusern anders. Das Eigentum an einer Immobilie wird erst durch den Eintrag ins Grundbuch übertragen. Zwischen Kaufvertrag und diesem Eintrag können Wochen vergehen. Damit Schoofs die ihm vom Rat gesetzte Frist einhalten konnte, die am vergangenen Freitag, 13. September, um Mitternacht ablief, unterschrieben er und der neue Eigentümer in einem kurzfristig anberaumten Termin beim Notar.

Nicht anwesend war Dr. Ryan. Folglich unterschrieb er auch nicht die Einverständniserklärung, obwohl er streng genommen noch Eigentümer des Hauses ist. Aber irgendwie auch eben nicht. Mit dem Wissen um diesen Schwebezustand gibt es eine Vereinbarung im Kaufvertrag zwischen Ryan und dem neuen Eigentümer, die dieses Problem löst. "Im Kaufvertrag gibt es die Regelung, dass ich auch ohne Grundbucheintragung bereits Verträge, die dieses Gebäude betreffen, schließen kann", sagte gestern der neue Eigentümer der Rheinischen ost. Er sehe daher überhaupt keine Probleme und könne auch die Aufregung in Emmerich nicht verstehen. Auch Schoofs sieht die Sache als geregelt an.

Ob die BGE von dieser vertraglichen Regelung weiß, geht aus einer Mail nicht hervor, die Gerd Bartels an die RP geschickt hat. Sie ist zumindest so formuliert, dass die BGE keine Kenntnis hat. Was wiederum verwundert, weil es mindestens ein Telefonat mit Bartels und Hinze gegeben hat, in dem es um die Unterschriften-Frage gegangen ist. Bartels jedenfalls hat in besagter Mail dieses Telefonat geschildert. Hinze sei "nicht amüsiert" gewesen und habe eine "kleinliche Vorgehensweise der BGE "getadelt", so Bartels.

Auf die Palme gebracht hat den Bürgermeister vermutlich, dass die BGE behauptet, dass Schoofs die Frist des Rates nicht eingehalten hat, weil auf dem Papier die Unterschrift von Ryan fehlt und deshalb der Vertrag "im Zweifel" wertlos sei.

Und mehr als das. Die BGE glaubt sogar an eine weitere Verzögerungstaktik, weil der neue Eigentümer des Hauses der Deutschen Bank als seinem Hauptmieter eine Frist bis zum 15. Dezember eingeräumt hat, um Bedenken gegen den Vertrag vorzubringen. Dieses habe er getan, so der neue Eigentümer zur RP, weil er das als fair empfinde.

Eine Nachfrage bei der Deutschen Bank brachte gestern keine Bedenken ans Tageslicht. Warum sollte die Bank diese auch haben? Denn es geht lediglich um eine neue Tiefgarage, die auf dem Neumarkt gebaut werden soll. Dafür wird neben die bisherige Einfahrt, die die Bank nutzt, eine zweite gebaut.

Dass die BGE weiterhin ihre Linie in Sachen Schoofs vertritt, ist nicht verwunderlich. Dass sie dabei aber Inhalte aus einer telefonischen Anfrage ihres Fraktionsvorsitzenden beim Bürgermeister öffentlich macht, dürfte das Vertrauen von Peter Hinze zur BGE kaum vergrößert haben.

Möglicherweise ist der Vorstoß der BGE auch eine kleine Rache an Schoofs. Der hatte in der Rheinischen Post in der vergangenen Woche mit Blick auf die BGE von "unverantwortlichen Parolen politischer Querschläger" gesprochen.

(ha)
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