Emmerich Das sind die neuen Kindergartenbeiträge

Emmerich · Gegen den Widerstand der SPD hat der Rat die neuen Elternbeiträge für die Kinderbetreuung beschlossen. Für Geringverdiener gibt es Entlastungen. Eltern mit hohem Einkommen werden besonders stark zur Kasse gebeten.

Es war der letzte Versuch, die Mehrheit im Rat doch noch einmal umzustimmen: SPD-Fraktionschefin Andrea Schaffeld hatte für die Ratssitzung am Dienstagabend eine Grafik erstellen lassen, die die Unterschiede der beiden vorliegenden Vorschläge für die neuen Kindergartenbeiträge optisch darstellen sollte.

Während sich eine rote Linie, die für die Beitragsberechnungen der SPD stand, meist unterhalb der bestehenden Kindergartenbeiträge bewegte, war eine schwarze Linie, die die Verwaltungsempfehlung darstellen sollte, von extremeren Ausschlägen nach oben und unten gekennzeichnet. Schaffelds Fazit: "Unser Vorschlag ist gerechter."

Doch trotz dieses Appells entschied sich der Rat anders. Bei zwölf Gegenstimmen und zwei Enthaltungen folgte die Mehrheit dem Verwaltungsvorschlag. Unter anderem auch deshalb, weil die von der SPD geforderten Beiträge "zu kompliziert und zu bürokratisch" seien, wie es BGE-Fraktionschef Gerd Bartels formulierte. Immerhin 15 Abstufungen hatte die SPD in ihren Berechnungen vorgesehen.

Die neuen monatlichen Beiträge, die nun für das kommende Kindergartenjahr (1. August 2017 bis 31. Juli 2018) gelten, orientieren sich jetzt an zehn Einkommensstufen. Bislang waren es sechs. Sie sehen auf der einen Seite Entlastungen für Geringverdiener vor. Die Beitragsgrenze wurde von einem Jahresbruttoeinkommen von 20.000 Euro auf 22.500 Euro angehoben. Erst ab dann müssen die Eltern jetzt Beiträge zahlen. Derzeit gibt es in Emmerich rund 340 Kinder, die in Haushalten mit einem Jahresbruttoeinkommen von 20.000 Euro oder weniger leben.

Auf der anderen Seite werden Besserverdienende jetzt besonders stark zur Kasse gebeten. Bislang war die Höchstsätze bei einem Jahresbruttoeinkommen von über 61.355 Euro fällig. Nun gibt es neue Unterteilungen, die von einer Grenze bis 62.000 Euro bis zu einem Jahreseinkommen von über 108.000 Euro reichen. Letztmalig wurde die Obergrenze vor 24 Jahren angepasst.

Die höchsten Beiträge liegen bei der U-3-Betreuung (45 Stunden) jetzt bei monatlich 723 Euro (bisher 547,69 Euro) und bei der Ü-3-Betreuung (45 Stunden) bei bei 522 Euro (bisher 219,07 Euro). Genau hier setzte aber auch die Kritik der Sozialdemokraten an. Eine Erhöhung bei den Ü-3-Plätzen für Spitzenverdiener um 140 Prozent sei nicht gerecht, argumentierte Jan Ludwig. Zumal es für die gleiche Einkommensgruppe bei den U-3-Plätzen nur einen Aufschlag um 40 Prozent gebe.

Während Bürgermeister Peter Hinze (SPD) die neue Beitragsregelung sehr wohl für sozial ausgewogen hält und aufgrund der vorgenommen Einkommens-Einteilungen auch eine bessere Planungssicherheit für Eltern als gegeben erachtet, zeigte sich die SPD-Fraktion vom Votum des Rates enttäuscht. "Wir waren die einzige Fraktion, die sich intensiv mit dem Thema befasst hat. Jetzt wird unser Vorschlag einfach weggewischt", sagte Andrea Schaffeld, die in diesem Zusammenhang auch die Verlässlichkeit der CDU infrage stellte.

Schaffelds Ärger rührte daher, dass der vorbereitende Jugendhilfeausschuss der Tischvorlage der SPD zugestimmt hatte, der Haupt- und Finanzausschuss den Vorschlag jedoch wieder kippte.

CDU-Fraktionschef Matthias Reintjes wies die Vorwürfe als "durchsichtiges Manöver" zurück. Wenn es der SPD mit ihrem Beitragsvorschlag wirklich ernst gewesen wäre, hätten sich die Fraktionen vor der Ratssitzung noch einmal zusammen setzen können, um sich zu beraten. Ein solches Angebot habe es seitens der SPD jedoch nicht gegeben.

(RP)
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