Emmerich Ehemalige SS-Männer sollen vor Gericht

Emmerich · KZ Stutthoff: Staatsanwaltschaft klagt Männer aus Kreis Borken und Wuppertal an.

Ein 93-jähriger Mann aus dem Kreis Borken und ein 92-jähriger Mann aus Wuppertal sind wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Stutthoff bei Danzig angeklagt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Dortmund mit. Den ehemaligen SS-Wachmännern wird vorgeworfen, für mehrere hundert Morde in den Jahren 1942-1945 mitverantwortlich zu sein. Da die Männer zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Taten noch nicht 21 Jahre alt waren, wird die Große Auswärtige Strafkammer des Landgerichts Münster beim Amtsgericht Bocholt als Jugendkammer über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden.

Der Angeschuldigte aus dem Kreis Borken soll im Juni 1942 in das Konzentrationslager Stutthoff versetzt worden und dort - zuletzt nach seiner Beförderung als SS-Sturmmann - bis September 1944 sowohl für die Bewachung des Lagers als auch die Begleitung der Arbeitskommandos außerhalb des Lagers zuständig gewesen sein. Die gleichen Aufgaben soll auch der Angeschuldigte aus Wuppertal als SS-Sturmmann ab seiner Versetzung im Juni 1944 bis Mai 1945 ausgeführt haben. Durch ihre Tätigkeiten sollen die Männer zu folgenden Tötungen Beihilfe geleistet haben:

Am 21./22. Juni 1944 töteten SS-Angehörige mehr als 100 polnische Häftlinge in der Gaskammer durch den Einsatz des Giftgases Zyklon B. Mindestens 77 verwundete sowjetische Kriegsgefangene starben im Sommer 1944 auf die gleiche Weise. Im Rahmen der sogenannten "Endlösung der Judenfrage" töteten SS-Angehörige 1944 eine unbekannte Anzahl - wohl mehrere hundert - jüdische Häftlinge in der Gaskammer als auch in den Waggons der Bahn, die in das Lager hineinführte.

• Die Lebensverhältnisse im Konzentrationslager waren auf Betreiben der SS-Führung gezielt so schlecht gestaltet, dass mehrere hundert Gefangene durch Krankheiten wie Typhus und Fleckfieber und die fehlende medizinische Versorgung ums Leben kamen.

• Von Anfang Juni 1944 bis Ende April 1945 töteten SS-Angehörige mehrere hundert als nicht mehr "arbeitsfähig" eingestufte Juden durch Genickschüsse. Dazu wurde bei den Häftlingen der Eindruck einer ärztlichen Untersuchung geweckt. In deren Zuge mussten sie sich mit dem Rücken vor eine an der Wand angebrachte Messlatte stellen, in der sich eine etwa zwei Zentimeter breite, schlitzartige Öffnung zum Nebenraum befand. Die Messlatte war mit einer Auflage für eine schallgedämpfte Pistole verbunden. Je nach Einstellung der Messlatte befand sich die Auflage auf der Höhe des Genicks des Opfers.

• Von 1942 bis 1944 töteten SS-Ärzte mehr als 140 Gefangene durch die Injektion von Benzin und Phenol in das Herz.

• Eine unbekannte Anzahl von Gefangenen wurde zudem auf vielfältige andere Arten - so z.B. durch bewusstes Erfrierenlassen - getötet.

Die Angeschuldigten sollen Kenntnis von sämtlichen Tötungsmethoden gehabt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ihnen bewusst war, dass sie bei einer Vielzahl von Menschen angewandt wurden und dass mit dieser Regelmäßigkeit nur getötet werden konnte, wenn die Opfer durch Gehilfen wie sie bewacht wurden. Die Männer, auf deren Namen die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen durch die Auswertung von diversen Listen zu den SS-Wachleuten gestoßen ist, haben eingeräumt, im KZ Stutthoff als Wachmänner eingesetzt gewesen zu sein. Sie bestreiten, sich an den Tötungen beteiligt zu haben.

(dpa/RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort