Emmerich Emmericher (70) deckt betrügerische Bettelei auf

Emmerich · Mit einer auffälligen Masche ist ein 70-jähriger Emmericher am Montag auf der Kaßstraße um sein Geld gebracht worden. Eine etwa 30-jährige Frau sprach ihn an und bat ihn um "Hilfe" – und zwar um Geld. Sie komme aus Serbien. Sie lebe in einer Asylunterkunft, ihr zweijähriger Sohn sei krank. Er brauche ein Inhalationsgerät, für das sie 50 Euro Pfand hinterlegen müsse. Mit 200 Euro "Taschengeld" könne sie sich das aber nicht leisten.

Mit einer auffälligen Masche ist ein 70-jähriger Emmericher am Montag auf der Kaßstraße um sein Geld gebracht worden. Eine etwa 30-jährige Frau sprach ihn an und bat ihn um "Hilfe" — und zwar um Geld. Sie komme aus Serbien. Sie lebe in einer Asylunterkunft, ihr zweijähriger Sohn sei krank. Er brauche ein Inhalationsgerät, für das sie 50 Euro Pfand hinterlegen müsse. Mit 200 Euro "Taschengeld" könne sie sich das aber nicht leisten.

Die Frau stellte sich namentlich vor, erklärte ihre Situation sehr ausführlich. "Das ganze war sehr glaubwürdig", so der Emmericher: "Sprachlich perfekt, und sie war sehr gut gekleidet."

Er signalisierte, dass er ihr zwar gerne helfen würde, aber kein Bargeld abgeben wolle. Daraufhin bat die Frau ihn, ihr doch ein Paket Windeln für ihr Kind zu kaufen. Das akzeptierte der hilfsbereite Mann. Für rund 18,50 Euro kaufte er die Windeln. Aber er blieb doch vorsichtig: Er hinterließ seinen Namen bei den Mitarbeitern des Marktes und bat um Nachricht, sollte die Frau noch einmal auftauchen.

Und tatsächlich: Kurz darauf kam sie wieder und wollte die Windeln gegen Geld umtauschen. Als die Mitarbeiter andeuteten, die Polizei rufen zu wollen, verschwand sie.

Womöglich ist der 70-Jährige nicht der einzige, den die Frau auf diese Weise angesprochen hat: "Das scheint ja System zu haben. Ich fühle mich betrogen", so der Mann.

Die Polizei bewertet den Fall als eine kompliziert eingefädelte Variante des Bettelns, "mit einer Geschichte ausgeschmückt, dass man sich in einer Notlage befinde". Das könnte wahr sein oder — was in diesem Fall wahrscheinlicher wirkt — erfunden. "Man müsste prüfen, ob der Anfangsverdacht eines Betruges vorliegt", so Polizeisprecher Manfred Jakobi vorsichtig. Aber Betteln an sich sei nicht gesetzlich verboten.

Grundsätzlich sollten Bürger sich kritisch fragen: "Was will derjenige wirklich?" Mitunter nutzten auch Taschendiebe ähnliche Geschichten, um ihre Opfer abzulenken.

(szf)
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