Emmerich Entschädigung für ehemaliges Heimkind

Emmerich · Vor gut einem Jahr erhob Detlef Rudolph Vorwürfe gegen das St.-Elisabeth-Heim: Er sei dort als Kind misshandelt worden. Jetzt soll er Anspruch auf Entschädigung haben. Die Katholische Waisenhausstiftung nimmt Stellung.

Emmerich: Entschädigung für ehemaliges Heimkind
Foto: Stade, Klaus-Dieter (kds)

Das ehemalige Emmericher Heimkind Detlef Rudolph soll in seiner Kindheit wirklich Opfer von Misshandlungen geworden sein. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) habe ihm Ansprüche nach dem "Opferentschädigungsgesetz" bestätigt. Das ließ Rudolph jetzt öffentlich werden.

Im Juli vergangenen Jahres hatten die schweren Vorwürfe, die Detlef Rudolph gegen das St.-Elisabeth-Heim erhob, viele Emmericher aufgewühlt. Als 13-Jähriger hatte Rudolph in den 70er Jahren dort gelebt. Er berichtete von drakonischen Prügelstrafen.

Die Katholische Waisenhausstiftung, zu der das Haus gehört, war in die aktuelle Entwicklung nicht mehr involviert. "Wir sind nicht vom Landschaftsverband informiert worden", sagte der Geschäftsführer Hans-Jürgen Kraayvanger. "Es wundert mich, dass der LWL ohne mit uns Kontakt aufzunehmen so entschieden hat."

Er selbst hatte im Januar zuletzt mit Detlef Rudolph telefoniert. Ein Gespräch, das unschön verlief. Rudolph habe der Waisenhausstiftung vorgeworfen, ihn "als Lügner dastehen" zu lassen. "Er hat gesagt, dass ich auch noch lernen würde, was Schmerzen sind", berichtet Kraayvanger. Das klingt ernst, doch er wolle darüber hinweggehen: "Hätte mir das Angst gemacht, hätte ich die Polizei gerufen."

Die Waisenhausstiftung hatte vor einem Jahr zugesichert, sich um Aufklärung zu bemühen. Neue Erkenntnisse hat es anscheinend zwischenzeitlich nicht gegeben. "Wir haben mit etlichen Leuten gesprochen, die uns gesagt haben: Da ist nichts gewesen", erzählte Kraayvanger. Solche Rückmeldungen habe man sowohl von damaligen Erziehern als auch von ehemaligen Heimkindern erhalten. Es müsse auch Zeugen gegeben haben, die gegenteiliges berichteten: "Die haben sich aber nicht an uns gewandt."

Die Kriminalpolizei hatte 2012 nach Informationen über den damaligen Heimleiter gefragt. Der ist heute nicht mehr am Leben, weitere Anfragen kamen nicht. Alte Akten habe man gesichtet, ohne Ergebnis. Ein Treffen mit dem einstigen stellvertretenden Heimleiter habe Detlef Rudolph abgelehnt.

Kraayvangers Fazit: "Es kann durchaus sein, dass da was passiert ist. Wir können es aber heute nicht mehr nachvollziehen."

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe darf aus Datenschutzgründen keine Auskunft über den konkreten Fall geben. Grundsätzlich sei man aber zuständig, erklärte Sprecher Frank Tafertshofer: "In der Tat werden Fälle nach dem Opferentschädigungsgesetz untersucht." Und zwar nicht nur im LWL-Gebiet, sondern auch in Emmerich, wenn eine hiesige Einrichtung in den Fokus gerate. Die Suche nach Beweisen gestalte sich tatsächlich oft schwierig, "gerade, wenn Dinge so lange her sind". Erstens brauche man stichhaltige Zeugenaussagen oder Schriftstücke. Letztere sind aber oft nicht dienlich: "Werden sich Misshandlungen in den Akten finden? Wohl eher nicht." Zweitens müsse immer auch geklärt werden, ob es zwischen heutigen seelischen Leiden und einem Geschehen in der Vergangenheit nachweisbar einen Zusammenhang gebe.

(RP)
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