Emmerich "Fungarden": Betreiber-Paar vor Gericht

Emmerich · In wenigen Tagen muss sich das Betreiber-Paar des Saunaclubs "Fungarden" vor dem Landgericht verantworten. Es geht um Menschenhandel und Steuerhinterziehung in Millionen-Höhe.

 28. März 2012, Tackenweide in Emmerich: An der Großaktion nahmen damals neben 90 Zöllnern auch 100 Bundes- und Landespolizisten teil. Hinzu kamen 50 Beamte der Steuerfahndung. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift zusammen.

28. März 2012, Tackenweide in Emmerich: An der Großaktion nahmen damals neben 90 Zöllnern auch 100 Bundes- und Landespolizisten teil. Hinzu kamen 50 Beamte der Steuerfahndung. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift zusammen.

Foto: Markus van Offern

In wenigen Tagen muss sich das Betreiber-Paar des Saunaclubs "Fungarden" vor dem Landgericht verantworten. Es geht um Menschenhandel und Steuerhinterziehung in Millionen-Höhe.

 Das Etablissement. Ein Zaun garantiert Sichtschutz für die Freier.

Das Etablissement. Ein Zaun garantiert Sichtschutz für die Freier.

Foto: van Offern, Markus

Am kommenden Dienstag, 13. November, ist der Auftakt vor der Klever Wirtschaftsstrafkammer. Acht Verhandlungstage sind angesetzt. Angeklagt sind ein 53-Jähriger, geboren in Bosnien-Herzegowina, und eine 40-Jährige, geboren in Russland. Beide wohnten bis zu ihrer Festnahme im März in Emmerich. Nach einer Razzia in ihrer Emmericher Bordellen "Fungarden" und "Auberge" sitzen sie in Untersuchungshaft.

Die Anklage lautet unter anderem auf bandenmäßigen Menschenhandel, Einschleusen von Ausländern, Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft betrieben die beiden Angeklagten seit Juli 2005 in Emmerich zwei Bordelle. Dabei war der Angeklagte — teilweise mit einem weiteren Tatbeteiligten — offizieller Inhaber der Betriebe, wobei die Angeklagte ebenfalls maßgeblich den Betrieb mit organisierte. Bis Dezember 2011 waren in den beiden Bordellen etwa 1000 Prostituierte, überwiegend osteuropäischer Nationalität, tätig.

Obwohl die Angeklagten damit warben, dass die Prostituierten selbstständige Unternehmerinnen seien und ihre Leistungen völlig eigenständig anböten, unterlag die Tätigkeit der Prostituierten den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge engen Vorgaben der Angeklagten. Demnach legten diese die Preise für die sexuellen Leistungen fest, führten Buch über die Tätigkeiten der Prostituierten, kassierten mindestens die Hälfte der Einnahmen und ließen die Frauen zum Teil während der gesamten Öffnungszeit arbeiten. Einige Prostituierte durften das Haus nur mit Genehmigung des Angeklagten verlassen, ohne eine solche Genehmigung ließ sie der jeweilige Türsteher nicht hinaus. Die Angeklagten meldeten laut Staatsanwaltschaft keine der Prostituierten zur Sozialversicherung an. Auf diese Weise soll ein Schaden in Höhe von etwa 1,7 Millionen Euro entstanden sein.

Durch falsche Umsatzsteuerjahresklärungen, insbesondere durch das Verschweigen der gesamten Einnahmen aus den sexuellen Leistungen der Prostituierten, verkürzten die Angeklagten zusätzlich Steuern. Insgesamt soll durch falsche Angaben ein Steuerschaden in Höhe von über vier Millionen Euro entstanden sein.

Im Laufe der Zeit wurden den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge in zahlreichen Fällen Frauen aus dem Ausland zu dem Bordell gebracht und den Angeklagten übergeben. Hierfür erhielten die Boten von dem Angeklagten Geld für die Fahrtkosten und für die Vermittlung der Frauen, in der Regel 500 Euro. Im Bordell wurden die Frauen von den Angeklagten angewiesen, als Prostituierte zu arbeiten, teilweise mussten sie zunächst den für die Überbringung gezahlten Betrag abarbeiten.

(RP/jco)
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