Isselburg Geflügelpest: Stallpflicht im Kreis Borken bleibt bestehen

Isselburg · Das Landesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat mit einem Erlass am vergangenen Freitag ( die Vorgaben für die Stallpflicht gelockert. So räumt es darin den Kreisen ein, in Städten und Gemeinden mit geringer Geflügeldichte (unter 300 Stück/Quadratkilometer) die Stallpflicht aufzuheben. Kreise, in denen lediglich einzelne Gemeinden von der Lockerung betroffen sind, können allerdings durch die Umstände vor Ort zu einer anderen Einschätzung kommen.

Im Kreis Borken wären von dieser Regelung lediglich Isselburg, Heek und Legden betroffen. Isselburg liegt nach dem Geflügelpest-Befund im Nachbarkreis weiterhin im Beobachtungsgebiet, so dass dort besondere Schutzmaßnahmen gelten. Da im Kreis Borken jedoch insgesamt eine hohe Geflügeldichte vorliegt und die Seuchengefahr durch die Geflügelpest weiterhin als sehr hoch eingeschätzt wird, bleibt die Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet bestehen - also auch in Heek und Legden. In den Nachbarkreisen wird ebenso verfahren. Der Kreis Borken bittet die betroffenen Geflügelhalter um Verständnis für die notwendigen Schutzmaßnahmen, um eine Ansteckung bzw. Ausbreitung der Geflügelpest zu vermeiden.

www.kreis-borken.de/gefluegelpest

(RP)
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