Emmerich Gleisbettvariante ist kostengünstiger

Emmerich · Bürgerinitiative Rettet den Eltenberg stellt den Bürgern Gutachten vor.

 Walther Hensel stellte das Gutachten vor.

Walther Hensel stellte das Gutachten vor.

Foto: Diana Roos

Kopfschütteln bei den 170 Anwesenden im Hotel Wanders. Walther Hensel vom gleichnamigen Düsseldorfer Büro stellte das von der Bürgerinitiative (BI) Rettet den Eltenberg in Auftrag gegebene Gutachten zum Vergleich zwischen Gleisbettvariante (Johannes ten Brink) und den Bahnplänen (Amtsentwurf) vor. Da staunte der eine oder andere nicht schlecht - und so zischte ein Bürger leise: "Das ist eine schallende Ohrfeige für die Bahn". Vom Emmericher Johannes ten Brink, Vater der Gleisbettvariante, hieß es: "Ich bin einfach froh, wie das Ergebnis gekommen ist." Jetzt gebe es endlich eine prüfbare Basis.

Nicht nur kostengünstiger, sondern auch rechtskonform und umweltverträglicher sei die Ten-Brink-Variante, unterstrich Hensel in seinen Ausführungen. Und wurde noch deutlicher. Die Bahn hätte alle Maßnahmen (Verlegung L7 - ehemals B8- und Gleisbau) in einer zusammenfassen müssen: "Das funktioniert so nicht." Harsche Kritik auch an der Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahnbundesamt (EBA): "Die Vollständigkeitsprüfung ist vom EBA nicht durchgeführt worden."

Nicht gut weg kam das von der Stadt Emmerich in Auftrag gegebene Gutachten zum Vergleich der Betuwe-Varianten durch das Büro IVV Smeets. Diese Studie sei überholt und Nacherhebungen müssten auf alle Fälle durchgeführt werden. "Am Eltenberg gibt es demnach gar keine Vögel", erklärte der Gutachter. Nicht ohne darauf hinzuweisen, dass die Bahn damit gegen gesetzliche Verbote beim Umweltschutz verstoße. Noch eines wusste er: Die Gleisbettvariante habe einen höheren Verkehrswert und garantiere eine viel bessere Erschließung des Ortes.

Große Sorgen bereiteten Anwohnern der Streuffstraße die Schallschutzlösung. Die erkenne man im Gutachten nicht. Zu früh, urteilte der Experte. Sohni Wernicke beruhigte: "Wir wünschen einen Schallschutz, der die B8 und die Gleisanlage abschirmt." Auf die Frage von Ute Sickelmann, welche Möglichkeiten man habe, gegen die Rechtsverstöße vorzugehen, führte Hensel aus, dass beim Erörterungstermin lediglich Umweltbehörden oder - verbände aktiv werden könnten. Noch alles offen sei dagegen beim zweiten Verfahren, der L7-Planung durch Straßen NRW. Natürlich gäbe es auch die Möglichkeit, vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen. Einschätzung des Experten: Verzögerung um mindestens anderthalb Jahre.

Doch bis dahin wolle man es nicht kommen lassen, er hoffe auf eine außergerichtliche Einigung, so Sohni Wernicke von der BI. Das von Bundesumweltministerin Hendricks initiierte und hoffentlich schon bald stattfindende Gespräch zwischen Initiative, Bahn, Straßen NRW, moderiert vom NRW-Verkehrsministerium, sei entscheidend.

(DK)
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