Rees Haus am Damm darf weiter gebaut werden

Rees · Der umstrittene Neubau an der Straße Am Damm darf zu Ende gebaut werden, so wie es der Bauherr geplant hat. Ein Gericht sah den Reeser Bebauungsplan als unwirksam an. Der Kreis Kleve nahm den verhängten Baustopp zurück.

 An dem umstrittenen Bau dürfen die Arbeiten weiterlaufen. Ein Gericht entschied im Sinnes des Bauherren.

An dem umstrittenen Bau dürfen die Arbeiten weiterlaufen. Ein Gericht entschied im Sinnes des Bauherren.

Foto: Markus van Offern

Lange tat sich an der Baustelle nichts, doch seit einigen Wochen herrscht am Bau wieder reger Betrieb. Die Rede ist von dem umstrittenen Haus an der Straße Am Damm, nahe des Skulpturenparks in Rees. Wie berichtet, hatte es harsche Proteste von Nachbarn gegeben, die sich daran störten, dass das Privatgebäude höher, breiter und länger ausgefallen war, als in den genehmigten Bauplänen verzeichnet und als es der Reeser Bebauungsplan (B-Plan) grundsätzlich erlaubt hätte.

Die Verstöße hatten auch die Reeser Politik beschäftigt, die die "Bausünde" nicht durch eine Änderung des B-Plans noch nachträglich legalisieren wollte. Im Juni 2014 hatte der Kreis Kleve deshalb einen Baustopp verhängt. Die Sache endete vor Gericht.

Und das hat im Sinne des Bauherren entschieden. Wie sich schon im Sommer vergangenen Jahres bei einem Ortstermin andeutete, erachtete das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Bebauungsplan für das Areal als "unwirksam" und "funktionslos".

Hintergrund ist ein formaler Fehler, der der Reeser Stadtverwaltung in den frühen 1960er Jahren unterlief, als der B-Plan aufgestellt wurde. Er wurde nämlich, so hatte das Gericht festgestellt, nicht wie vorgeschrieben komplett, sondern nur in Auszügen im damaligen Amtsblatt veröffentlicht. Damit sei der Punkt der "Unwirksamkeit" gegeben.

Ein weiterer Punkt, den das Gericht zugunsten des kaltgestellten Bauherren auslegte: Nur ein einziges Gebäude in dem betroffenen Areal entspreche tatsächlich dem B-Plan. Insofern sei das Instrument auch "funktionslos".

Aufgrund des Urteils hob der Kreis Kleve seinen Baustopp in der Zwischenzeit wieder auf und erteilte eine Genehmigung zum Weiterbau. Einen neuen Bebauungsplan für den Bereich wird es nicht geben, weil dort keine weiteren Neubauten entstehen.

Einige Nachbarn wird das wohl nicht freuen. Sie hatten kritisiert, dass die "Gutsherrenart", mit der das Nachbarhaus errichtet worden sei, am Ende auch noch belohnt werde.

Glücklich ist auch Bürgermeister Christoph Gerwers mit der Lösung nicht, zumal er sich noch in den zuständigen Ausschüssen deutlich gegen eine nachträgliche Billigung des Vorhabens ausgesprochen hatte. Gleichwohl akzeptiert er das Urteil aus Düsseldorf: "Wir leben in einem Rechtsstaat und müssen uns dementsprechend auch an Recht und Gesetz halten."

(RP)
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