Emmerich Infos über Rechte der Eltener

Emmerich · Im Kolpinghaus wurden Fragen rund ums Thema Einspruch und Klage gegen Neubau-Plan der B 8n beantwortet.

 Rund 70 Bürger informierten sich über ihre Rechte im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum Neubau der B8n. Ein Fachanwalt gab Tipps und Informationen zu Fragen rund um die Rechtslage, Einspruchs- und Klagemöglichkeiten.

Rund 70 Bürger informierten sich über ihre Rechte im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum Neubau der B8n. Ein Fachanwalt gab Tipps und Informationen zu Fragen rund um die Rechtslage, Einspruchs- und Klagemöglichkeiten.

Foto: markus van offern

Am Donnerstagabend fand im Kolpinghaus Elten die Informationsveranstaltung Betuwe zum Planfeststellungsverfahren des Neubaus der B 8n statt. Dabei gab es Tipps für die Eltener und Informationen über den Verfahrensablauf und die Rechte der Bürger. "Es geht heute nicht um die Planung, sondern um die Rechte der Bürger", sagte Bürgermeister Peter Hinze. Rund 70 Zuhörer waren der Einladung der Stadt gefolgt.

Stefan Wachs gab Hinweise auf die Offenlage der Pläne (Zeichnungen und Erläuterungen), die vom 30. April bis zum 29. Mai im Rathaus, Raum 224, zweites Obergeschoss, ausliegen werden. Das Rathaus hat von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.15 Uhr, von Montag bis Mittwoch von 14 bis 15.30 Uhr und am Donnerstag von 14 bis 18 Uhr geöffnet.

Die Frist zur Stellungsnahme ist der 29. Juni. Bei der Offenlage hat der Bürger die Möglichkeit der Einsichtnahme und kann im Rathaus seine Einwendungen zur Niederschrift geben. "Unsere Mitarbeiter geben gerne Unterstützung zur Orientierung", sagte Wachs.

Michael Oeder, Fachanwalt für Verwaltungsrecht von der Kölner Kanzlei "Lenz und Johlen", erörterte die Rechte der Bürger in dem Verfahren. "Es handelt sich hierbei nicht um ein eisenbahnrechtliches, sondern um ein straßenrechtliches Verfahren als nachgezogenes zweites Verfahren. Die Stellungnahmefrist wurde um zwei Wochen verlängert, weil die in diesem Fall notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung das Verfahren aufwendiger macht", sagte er.

Jeder Betroffene könne Einwendungen erheben. Auch Drittbetroffene, die durch Lärm, Abgase, Erschütterungen oder Betriebserschwernisse durch Folgen von Umwegen belastet werden, sollten Einwendungen formulieren. Bei einer Klage müsse man in seinen eigenen Rechten, beispielsweise als Eigentümer, betroffen sein. Naturschutzverbände haben die Möglichkeit einer Verbandsklage. Bei Verfahrensfehlern kann jeder Bürger klagen. Eine Klage würde beim Oberverwaltungsgericht in Münster landen.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird dann von der Anhörungsbehörde ein Erörterungstermin anberaumt, der nicht öffentlich ist. Die Panfeststellungsbehörde - die Bezirksregierung Düsseldorf - stellt dann den Planfeststellungsbeschluss. "Bei mehr als 50 Zustellungen muss der Vorhabenträger die Bürger nicht persönlich informieren", sagte Oerder. "Sie können sich darauf verlassen, dass wir den Beschluss trotzdem mitbekommen", sagte ein BI-Mitglied. Dazu sei das Thema in Elten zu wichtig. Außerdem bot er den Bürgern die Hilfestellung der BI bei der Formulierung der Einwendungen an.

Beim anschließenden Informationsaustausch fragte Rüdiger Helmich, wer denn klagen könne gegen das 'Verschwinden' der Sportplätze. Oerder antwortete: "Die Stadt als Eigentümerin und die Vereine, wenn ihnen die Gebäude gehören." Der Stadtsportbund könne nur Einwendungen formulieren. "Wie soll der Bürger die Grenze zwischen dem Gesamtverfahren und diesem Verfahren erkennen, um eine präzise Stellungnahme formulieren zu können?" fragte Johannes ten Brink.

Oeder sagte, dass die Übergänge zwischen den Verfahren fließend seien, weil sie miteinander verzahnt sind. "Am besten formulieren Sie ihre Einwendungen in beiden Verfahren." "Wer im bahnrechtlichen Verfahren etwas nicht formuliert hat, hat jetzt vielleicht die Chance, es nachzuholen." Ob denn jeder Eltener, der sich betroffen fühlt, weil ein Teil seiner Heimat und der Natur zerstört wird, Einwendungen erheben dürfe, fragte eine Frau - Oerder bejahte diese Frage.

(moha)
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