Rees Kosten für eine Arbeitsecke sind nicht abzugsfähig

Rees · Die Leiterin der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund in Rees, Jutta Groot- Severt, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Aufwendungen für eine Arbeitsecke oder ein Zimmer, welches sowohl privat als auch zeitweise für die Verwaltung von Mieteinnahmen oder Ähnliches verwendet wird, nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind.

So entschied der Große Senat des BFH, GrS 1/14, in seinem Beschluss vom 27. Juli 2015, veröffentlicht am 28. Januar. Ein häusliches Arbeitszimmer setze neben einem büromäßig eingerichteten Raum voraus, dass es ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird. Fehlt es hieran, sind die Aufwendungen hierfür insgesamt nicht abziehbar, so die Begründung der Richter. www.steuerverbund.de

(RP)
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