Emmerich Lange Haft für Online-Drogenhändler

Emmerich · Die beiden jungen Männer, die von einer Wohnung an der Kaßstraße aus einen Online-Handel mit synthetischen Drogen betrieben hatten, müssen für fast sieben und fast fünf Jahre ins Gefängnis. Im Gerichtssaal flossen Tränen.

 Das Landgericht in der Klever Schwanenburg. Gestern erging hier das Urteil nach einem langen, aufwändigen Verfahren.

Das Landgericht in der Klever Schwanenburg. Gestern erging hier das Urteil nach einem langen, aufwändigen Verfahren.

Foto: end

Der langwierige Prozess vor dem Klever Landgericht ist vorbei, und er endete mit Tränen seitens der Verwandten im Gerichtssaal. Nach 26. Verhandlungstagen und insgesamt acht Monaten wurde gestern das Urteil im Verfahren gegen zwei junge Männer, die unzählige Päckchen und Briefe mit synthetischen Drogen von Emmerich aus in die ganze Welt verschickt haben, gesprochen.

Der vorsitzende Richter der siebten Strafkammer am Landgericht Kleve, Christian Henckel, verhängte gegen die eigentlich so lammfromm ausschauenden jungen Männer hohe Haftstrafen. Der jüngere, aber durchaus in die Tat mehr verstrickte Niederländer (22 Jahre) muss für sechs Jahre und neun Monate in Haft. Sein Kumpan, 24 Jahre, wurde "nur" für Beihilfe zum bandenmäßigen Drogenhandel verurteilt und wird eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verbüßen müssen.

Damit ist die Kammer mit ihrem Urteil noch unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft geblieben. Diese hatte für den jüngeren Niederländer eine Strafe von siebeneinhalb Jahren Haft und für den älteren eine von sechs Jahren gefordert.

Die Verteidiger der beiden Angeklagten hatten in ihrem Plädoyer in der vergangenen Woche noch einen Freispruch für ihre Mandanten gefordert. Gebannt verfolgten vor allem die Verwandten der jungen Männer die 45-minütige Urteilsverkündung von Richter Christian Henckel. Tränen flossen auf den Zuschauerrängen des Gerichts. Die beiden Angeklagten nahmen das Urteil nahezu regungslos hin.

Richter Henckel sah es als erwiesen an, dass die beiden Täter - die das immer wieder durch ihre Anwälte bestritten - wussten, was sie in der Wohnung an der Kaßstraße lagerten, abpackten und verschickten. "Das waren keine Vitamine oder Badesalze", so Henckel.

Bewusst hatten die zwei und ein weiteres Bandenmitglied, dem auch noch der Prozess gemacht wird, die synthetischen Drogen über das Internet vertrieben. "Sie handelten zwar über das Internet. Ein Blick darein hätte ihnen aber auch sagen können, dass das hier in Deutschland verboten ist", mahnte der Richter. Er urteilte, dass die beiden jungen Niederländer zumindest bedingt vorsätzlich gehandelt hätten.

Die hohen Haftstrafen verhängte er aufgrund der riesigen Menge an Drogen, mit denen die beiden gehandelt hatten. Fast eineinhalb Jahre lang betrieben sie zwei Online-Shops. Am Tag ihrer Festnahme im Mai 2013 stellten Polizeibeamte in der Emmericher Wohnung allein 30 Kilogramm Rauschmittel sicher. Zehn Kilo der verschiedenen Stoffe waren zu diesem Zeitpunkt bereits in Deutschland verboten.

Gutachten ergaben, dass es sich bei den Rauschmitteln allein um 6,5 Kilogramm reines Gift gehandelt habe. Ginge man von der Wirkweise der synthetischen Stoffe aus, so der Richter, hätten aus einigen der vorgefundenen Stoffe 70 000 Heroindosen und 1,7 Millionen Joints hergestellt werden können.

Neue synthetische Drogen werden häufig unter dem Begriff "Legal Highs" bekannt. Damit sind psychoaktiv wirksame Produkte gemeint, die von der Drogengesetzgebung oft noch nicht erfasst sind, weil ihre chemische Formel in Nuancen anders ist als die bereits bekannter, verbotener Stoffe. Der Name "Legal Highs" vermittelt den Konsumenten den Eindruck, dass es sich dabei um ganz legale Rauschmittel handelt. Der Handel mit diesen Produkten in in- und ausländischen Internetshops findet jedoch in einer rechtlichen Grauzone statt.

Oft werden diese "Legal Highs" als angeblich legale Ersatzstoffe zu herkömmlichen illegalen Substanzen wie Ecstasy, Amphetamin oder Kokain angeboten.

(seul)
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