Rees LRS: Schule ist in der Pflicht

Rees · Der Fall von Elias Gerwers, dessen Mutter um eine Therapie für ihren Sohn kämpft, hat das Thema Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) und Legasthenie in den Fokus gerückt. Häufiger Ansprechpartner ist dabei das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ) am Marienhospital in Wesel. RP-Redakteur Sebastian Latzel sprach mit dem Leiter, Chefarzt Dr. Ullrich Raupp.

 Chefarzt Dr. Ullrich Raupp

Chefarzt Dr. Ullrich Raupp

Foto: nn

Wie läuft das Verfahren zur Feststellung von LRS in der Regel ab?

Raupp Der Normalfall ist, dass in der Schule Defizite festgestellt werden. Die Kinder weichen dann um meistens zwei Noten von den sonstigen Zensuren ab. Häufig schicken die Lehrer die Kinder dann über den Kinder- und Jugendarzt zu uns.

Wie lange dauert es, bis sie einen ersten Termin bekommen?

Raupp Zumeist nur wenige Wochen, es kann aber auch schon mal zu Wartezeiten von sechs bis acht Wochen kommen. Wir bemühen uns aber, schnell Termine zu machen.

Wie stellen Sie LRS fest?

Raupp Wir haben ein standardisiertes Verfahren. Zunächst schließen wir aus, dass die Lernumgebung an den Defiziten Schuld ist. Wenn etwa die Kinder sich in der Schule oder zu Hause nicht wohlfühlen, kann das auch die Ursache für die schlechten Noten sein, muss aber kein LRS bedeuten. Im zweiten Schritt schließen wir durch einen Intelligenztest eine Intelligenzminderung aus, im dritten Schritt wird untersucht, ob das Kind eine kinderpsychiatrische Störung hat.

Was folgt, wenn alle diese Faktoren ausgeschlossen werden können?

Raupp Es folgt ein Lese- und Schreibtest, dessen Ergebnis in Relation zum IQ-Test gesetzt werden muss. Liegt das Ergebnis unterhalb von 15 Prozent sprechen wir von Legasthenie. Ist das festgestellt, ist zunächst die Schule in der Pflicht. Das halte ich auch für den richtigen Weg. Sie muss Förderunterricht stellen und die Bedingungen an den Schüler anpassen. Das geht etwa durch eigene Diktate, mehr Zeit oder eine gesonderte Benotung.

Wann wird eine außerschulische Förderung finanziert?

Raupp Voraussetzung ist, dass eine psychische Störung vorliegt, für die die LRS auch mitverantwortlich ist. Legasthenie alleine ist eine Entwicklungsstörung. Liegt eine solche psychische Störung vor, ist ein Antrag ans Jugendamt auf Eingliederungshilfe möglich. Hintergrund ist, dass die "Teilhabe am gesellschaftlichen Leben" beeinträchtigt sein kann. Diese psychische Folge-Störung können wir auch feststellen und diagnostizieren.

(RP/rl)
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