Emmerich Mehrfach gegen den Kopf geschlagen

Emmerich · Verfahren gegen 32-jährigen Türken aus Emmerich vor dem Landgericht. Er verprügelte seine Ex-Freundin und später auch deren neuen Freund. Das Urteil in dem spektakulären Prozess wird am 10. April erwartet.

 Der Angeklagte am ersten Verhandlungstag vor dem Klever Landgericht.

Der Angeklagte am ersten Verhandlungstag vor dem Klever Landgericht.

Foto: Archiv

Der zweite Verhandlungstag gegen einen 32-jährigen Türken aus Emmerich, der sich wegen besonders schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung vor dem Klever Landgericht verantworten musste, war kurz. Er dauerte gestern nur eine Stunde. Lediglich ein Gutachter wurde gehört und ein Mann, der von dem Angeklagten am 25. März 2013 vor dem Emmericher Krankenhaus zusammengeschlagen worden war.

Der 23-jährige Mann erzählte, dass er an diesem Tag mit Freunden einen Bekannten im Willibrord-Spital besuchen wollte. Vor dem Eingang traf er auf den Angeklagten, der ihn ohne Vorwarnung angegriffen und mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll. Als er zu Boden fiel, soll ihn der Angeklagte weiter geschlagen und getreten haben. Der junge Mann erlitt einen Riss in der Unterlippe und habe bis heute noch Schmerzen in der Schulter.

Worum es denn gegangen sei, wollte Richter Gerhard van Gemmeren wissen. "Das geht auf einen Telefonanruf im Januar zurück, da beschimpfte und bedrohte mich der Angeklagte", so der Zeuge. Grund sei gewesen, dass er mit der Exfreundin des Türken zusammengewesen sei. Seitdem hatte er ihn nur noch einmal am 4. August gesehen. An diesem Tag habe der Mann vor seiner Haustür gestanden und Sturm geschellt und an der Tür randaliert.

Bei der zweiten Aussage ging es um die Tat, die am ersten Prozesstag verhandelt wurde: Der Angeklagte zerrte am 31. August 2013 seine Ex-Freundin aus einem Taxi und verprügelte sie. Ein Gutachter sollte beurteilen, ob die im Krankenhaus dokumentierten Verletzungen mit der Aussage der Ex-Freundin übereinstimmen. Unter anderem wies sie Schürfwunden am Ellbogen, Handgelenk, rechten Knie und linken Unterschenkel auf sowie ein großflächiges Hämatom am rechten Oberschenkel.

Sie hatte ausgesagt, dass der Exfreund sie mit Faustschlägen traktierte, dann mit einem länglichen Gegenstand, bis sie bewusstlos wurde. Der Schlag mit einem Stock oder ähnlichem sei unwahrscheinlich, meinte der Gutachter, das hätte deutliche Verletzungsspuren hinterlassen. Die Verletzungen zeigten, dass es sich nicht nur um eine, sondern um mehrere Gewaltanwendungen gehandelt habe. Eine Gehirnerschütterung sei möglich. "Kräftige Schläge gegen den Kopf sind auch immer als lebensbedrohend anzusehen", erklärte der Gutachter auf Nachfrage des Richters.

Am 10. April geht die Verhandlung weiter. Dann sagt die Exfreundin aus. Für diesen Tag wird auch das Urteil erwartet.

(RP)
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