Rees Millingen: Freie Fahrt für Radler auf der Fahrradstraße

Rees · "Wir werden die Bedingungen für die Fahrradfahrer in unserer Stadt auch in Zukunft weiter optimieren", kündigte Bürgermeister Christoph Gerwers an, als er jetzt, mit dem Fahrradbeauftragten der Stadt Rees Georg Messing, die nächste Fahrradstraße vorstellte.

 Bürgermeister Gerwers und Georg Messing haben jetzt am Grenzweg und der Bruchstraße die neuen Fahrradstraßen freigegeben.

Bürgermeister Gerwers und Georg Messing haben jetzt am Grenzweg und der Bruchstraße die neuen Fahrradstraßen freigegeben.

Foto: stadt rees

Ab sofort heißt es nun auch auf Teilen des Grenzwegs und der Bruchstraße in Millingen "Freie Fahrt für Radfahrer". In diesem Zusammenhang nutzten Gerwers und Messing noch einmal die Gelegenheit, kurz auf den genauen Verlauf der Fahrradstraße und die entsprechenden Verkehrsregeln einzugehen.

"Beim Grenzweg und der Bruchstraße handelt es sich um relativ schmale Wirtschaftswege, die von Radfahrern bevorzugt genutzt werden, um etwa aus Millingen in Richtung Vehlingen über die Straße "Schaffeld" oder von Vehlingen Richtung Millinger Bruch zu fahren. Zudem verläuft dort die "Burgen- und Schlösser-Route", so Messing. Der Vorschlag, dort eine Fahrradstraße einzurichten, sei aus der Bevölkerung gekommen. Diesen habe man gerne aufgegriffen und nun nach Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde des Kreises auch entsprechende Schilder aufgestellt.

Mit dem Teilstück Bruchstraße / Grenzweg wurde nun die vierte Fahrradstraße eingerichtet, auf der die Radfahrer bevorrechtigt sind. Gerwers: "Mit dieser Aktion wurde nicht nur die Attraktivität des Radverkehrs weiter gesteigert und dem Konzept der fahrradfreundlichen Stadt Rees ein weiterer Baustein hinzugefügt, mit der Aktion haben wir auch ganz gezielt die Sicherheit der Radfahrer in dem genannten Bereich erhöht".

Eine Fahrradstraße darf grundsätzlich nur durch Fahrräder genutzt werden. Zusatzschilder ermöglichen es im vorliegenden Fall aber Anliegern und dem landwirtschaftlichen Verkehr, die Fahrradstraßen dennoch zu befahren. Radfahrer haben aber nach wie vor Vorrang und dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Für den Fahrzeugverkehr gilt auf der Fahrradstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer falls nötig muss die Geschwindigkeit noch weiter verringert werden.

(RP)
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