Amtsgerichtsdirektor Edmund Verbeet "Mit Patientenverfügung festlegen, welchen Eingriffen man zustimmt"

Emmerich · Auf Einladung der Katholischen Frauengemeinschaft referierte Edmund Verbeet, Direktor des Amtsgerichts Emmerich, in Kleve über das Thema "Patientenverfügung".

Warum Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Edmund Verbeet Unfälle, Krankheit und Alter können dazu führen, dass eine erwachsene Person wichtige Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Ehepartner, Kinder oder nahe Verwandte können in einer solchen Situation nicht automatisch für den Betroffenen handeln oder ihn rechtlich vertreten. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es kein gesetzliches Vertretungsrecht von Eheleuten untereinander oder von Kindern gegenüber ihren Eltern. Damit die Interessen des Betroffenen im Fall des Falles gewahrt bleiben und Angelegenheiten geregelt werden können, sieht das Recht verschiedene Möglichkeiten vor.

Wie verhält es sich mit der rechtlichen Betreuung?

Verbeet Für eine erwachsene Person, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann, bestimmt das Gericht einen Betreuer, soweit dies erforderlich ist. Dieser kann in genau bestimmten Bereichen, den sogenannten Aufgabenkreisen, für die betroffene Person handeln.

Und wozu dient die Vorsorgevollmacht?

Verbeet Sie dient dazu, eine Person des Vertrauens für den Fall zu bevollmächtigen, dass man nicht mehr in der Lage ist, bestimmte Angelegenheiten zu regeln. Diese Person bestimmt der Vollmachtgeber selbst. Eine wirksame und umfassende Vorsorgevollmacht macht eine Betreuung überflüssig.

Sie haben in dem Vortrag ausführlich die Patientenverfügung behandelt. Können Sie das näher erläutern?

Verbeet In einer Patientenverfügung kann man im Voraus festlegen, ob und wie man in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden möchte, falls man dies aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr selbstverantwortlich entscheiden kann. In einer Patientenverfügung kann man insbesondere verbindlich festlegen, welchen Behandlungen, Eingriffen oder lebensverlängernden Maßnahmen man zustimmt und welche man ablehnt. Eine Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben sein. Man sollte einen Hinweis auf das Bestehen einer Patientenverfügung mit sich führen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung?

Verbeet Da gilt es streng zu unterscheiden. Die Vorsorgevollmacht regelt die Frage, wer mich im Fall des Falles rechtlich vertreten kann. Es handelt also dann der Bevollmächtigte. Mit der Patientenverfügung treffe ich selbst eine verbindliche Aussage dazu, welche medizinischen Maßnahmen ich dann wünsche, wenn ich mich in der aktuellen Behandlungssituation nicht mehr äußern kann.

DAS GESPRÄCH FÜHRTE WERNER STALDER.

(RP)
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