Emmerich Mordprozess: Gericht bestätigt Lebenslänglich

Emmerich · Als Richter Gerhard van Gemmeren jetzt in einem Revisions-Prozess wegen Mordes das zurückliegende Urteil verlas, herrschte eine gedrückte Stimmung im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Kleve. Der brutale Mord an einen 31-jährigen in Kalkar sei einfach eine schreckliche Tat gewesen, wie sie nur selten geschehe, gaben sogar die Verteidiger zu. Die angeklagte Sandra S. schaute immer wieder teilweise kopfschüttelnd auf den Boden. "Es tut mir leid, was passiert ist", sagte die geständige 38-Jährige, die ebenso wie der mitangeklagte Mario A. erneut zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde.

Bereits vor einem Jahr verhängte eine Große Strafkammer des Klever Landgerichts die höchste Freiheitsstrafe, die es im deutschen Rechtsstaat gibt. Während Mittäter Sven G. seine lebenslängliche Freiheitsstrafe akzeptierte, legten Sandra S. und Mario A. allerdings Revision gegen dieses Urteil ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwies den Fall daraufhin an eine andere in der Schwanenburg ansässige Strafkammer zurück. Zwar bestätigte der BGH dabei die Verurteilung wegen Mordes, jedoch veranlasste er, die Strafzumessung noch einmal zu überprüfen. Die beiden Angeklagten und ihre Verteidiger hofften, dass der erneute Prozess mit einem milderen Urteil, also einer zeitlich definierten Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren, enden würde. Sie begründeten dies damit, dass beide ein umfassendes Geständnis abgelegt und vor allem Aufklärungshilfe geleistet hätten, ohne die es, so die Rechtsanwälte, sehr wahrscheinlich nicht zu einer Anklage wegen Mordes, sondern nur wegen eines Totschlags gereicht hätte.

Doch was war passiert? Die Angeklagte Sandra S. ließ das spätere und zwischenzeitlich mal obdachlose Opfer bereits seit 2005 bei sich wohnen. 2010 zogen sie gemeinsam mit S.' Ehemann in ein Haus in Kalkar. Im Ermittlungsverfahren und vor Gericht behauptete S., über Jahre hinweg vom 31-Jährigen vergewaltigt worden zu sein. Bereits das elftägige Ermittlungsverfahren im November vergangenen Jahres ergab, dass sie gemeinsam mit dem mehrfach vorbestraften Mario A. und Sven G. den Mord am 31-Jährigen vorab heimtückisch plante.

Beide hatten Sandra S., die ihnen scheinbar glaubhaft von den Vergewaltigungen unterrichtete, erst kurz vor der Tat kennengelernt. Am Abend des 14. September 2014 holte, so berichteten die Angeklagten einvernehmlich, Sandra S. die beiden Mittäter ab und fuhr mit ihnen zu ihrem Haus. Dort habe die Beschuldigte das spätere Opfer aus seinen Räumlichkeiten gelockt, während sich A. und G. versteckten.

Bei einer Tatrekonstruktion mit der Kripo schilderte Sandra S. weiter, dass Sven G. mit einem Baseballschläger auf den gesamten Körper, vornehmlich aber auf den Kopf des Opfers einschlug. Der später sogar gefesselte 31-Jährige starb noch in der Nacht an seinen Verletzungen. Sandra S. gab nach ihrer Festnahme im Januar 2015, als die Kripo bereits gegen sie ermittelte, die Tat allerdings unverzüglich zu und zeigte den Beamten, wo sie die Leiche auf dem Anwesen des Hauses gemeinsam begraben hatten.

(RP)
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