Emmerich Museum Moyland: Paust stimmt Schlichtung zu

Emmerich · Das Arbeitsgerichtsverfahren zwischen der Stiftung Museum Schloss Moyland und der einstigen Direktorin Dr. Bettina Paust geht jetzt in das Güteverfahren. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte im Termin vom 30. Mai vor dem Hintergrund, dass in der zweiten Instanz keine abschließende Entscheidung zu erwarten sei und die Klägerin auch im Falle eines endgültigen Prozessverlustes unbefristet stellvertretende Leiterin bleibt, angeregt, dass die Parteien eine Mediation vor einem Güterichter des Landesarbeitsgerichts durchführen.

Nachdem sich die beklagte Stiftung damit bereits in der mündlichen Verhandlung einverstanden erklärt hatte, hat sich dem auch Bettina Paust angeschlossen. Ein solches Verfahren kann in vier bis sechs Wochen abgeschlossen sein, kann aber auch länger dauern, hieß es beim LAG. Das Güterichterverfahren ist ein freiwilliges Verfahren. Die Beteiligten erhalten die Möglichkeit, mit Unterstützung des Güterichters oder der Güterichterin gemeinsam und selbstverantwortlich eine ihren individuellen Interessen angepasste Konfliktlösung zu finden.

Der Güterichter hat keine Entscheidungskompetenz. Aber er hilft bei der Suche nach einem Konsens, schafft eine konstruktive Gesprächsbasis und sorgt für einen fairen Umgang der Gesprächsteilnehmer miteinander. Der Güterichter ist neutral und unterstützt alle Beteiligten. Wenn es zu keiner Einigung kommen sollte, wird das Gericht in Urteil sprechen. Es geht allein um die Frage, ob die Befristung im Museum möglich ist.

Weil der Fall bundesweite Bedeutung erlangen könnte, da für den Bereich der Museumslandschaft noch keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, ist die Revision zugelassen.

(mgr)
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