Hammer- und Messerangriff in Bocholt Keine Anklage wegen Mordes nach Bluttat in WG

Bocholt · Nach wie vor liegt vieles bei der Bluttat von Bocholt im Dunkeln. Der 30-Jährige, der im Januar eine Mitbewohnerin erstochen und die Vermieterin schwer verletzt haben soll, hat die Tat im Grunde eingeräumt. Seine Motive geben allerdings weiterhin Rätsel auf.

Zur Tatzeit soll er stark betrunken gewesen sein. An Einzelheiten könne er sich nicht erinnern, so Oberstaatsanwalt Heribert Beck. Vor allem wisse der Mann nicht, warum er seine Mitbewohnerin getötet habe.

Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage erhoben. Der 30-Jährige muss sich wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung verantworten. Ursprünglich hatte der Staatsanwalt den Angriff auf die Vermieterin als Mordversuch gewertet. "Anfangs wurde die Tat noch anders gesehen, inzwischen gehen wir nicht mehr von einem Mordmerkmal aus", so Beck.

Nach und nach rekonstruierten die Ermittler den Hergang der Tat. Danach soll der 30-Jährige mit der 29-Jährigen in Streit geraten sein, weil dem Mann gekündigt worden war. Er vermutete, dass seine Mitbewohnerin hinter der Kündigung steckte. Er soll die Frau zunächst mit Fäusten und dann mit einem Hammer attackiert haben. Tödlich verletzt wurde die 29-Jährige durch einen tiefen Schnitt mit einem Teppichmesser am Hals.

Auf den heftigen und lautstarken Streit in der Wohnung war die Vermieterin aufmerksam geworden. Sie wollte nach dem Rechten sehen und wartete vor der Tür. Hier war sie offenbar von dem 30-Jährigen bemerkt worden. Zeugen berichten, dass der Mann die 75-Jährige mit Gewalt in die Wohnung gezerrt hatte. Laut Anklage schlug er sie mit Fäusten nieder und zwang die Frau, ihm die Schlüssel ihres Autos zu geben. Das ist auch der Grund, warum sich der Mann wegen räuberischer Erpressung verantworten muss. Er war mit dem Wagen zunächst geflüchtet, bevor er sich der Polizei gestellt hatte.

Die Tat hatte sich in einem Mehrfamilienhaus an der Bahnhofstraße ereignet. Diese liegt recht zentral in Bocholt in der Nähe von Brauhof und Residenzhotel. Eigentlich ist es eine unscheinbare Seitenstraße. Der Angeklagte hatte in dem Haus mit drei weiteren Personen in einer Wohngemeinschaft gelebt.

Der Prozess wird vermutlich Ende Juni / Anfang Juli in Münster eröffnet.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort