Rees Neue Satzung für eine schönere Stadt

Rees · Keine Wahlwerbung mehr im historischen Stadtkern, weniger Gebühren, wenn Gastronomen werbefreies Inventar aufstellen - die neue Gebührensatzung für öffentliche Straßen hat nur ein Ziel: Erscheinungsbild und Einzelhandel stärken.

 Fest steht, der historische Stadtkern soll von Wahlplakaten frei bleiben. In allen anderen Wahlbezirken kann jede Partei mindestens eine Werbefläche für sich beanspruchen. Das Verhältnis darf insgesamt "1 Plakat:70 Einwohner" nicht überschreiten.

Fest steht, der historische Stadtkern soll von Wahlplakaten frei bleiben. In allen anderen Wahlbezirken kann jede Partei mindestens eine Werbefläche für sich beanspruchen. Das Verhältnis darf insgesamt "1 Plakat:70 Einwohner" nicht überschreiten.

Foto: breuer

Bauherren, deren Gerüste, Maschinen oder Bauwagen auf öffentlichen Verkehrswegen stehen, müssen in Rees ab sofort höhere Gebühren zahlen. Die lokale Außengastronomie kann dagegen günstiger ihre Tische, Stühle und Bänke auf öffentlichen Plätzen aufstellen, sofern keine auffällige Werbung darauf prangt. Dies sind zwei von vielen Regeln in der neuen Reeser "Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichen Straßen". Der Rat der Stadt Rees beschloss kürzlich, die bislang gültige Satzung aus dem Jahr 1993 gegen die neue Fassung zu ersetzen.

Wilhelm Beltermann, Leiter der Abteilung Bauverwaltung und öffentliche Ordnung, nannte die neue Satzung "zukunftsweisend", da sie die Attraktivität der Stadt fördere und dem Einzelhandel entgegenkomme. Zahlte ein Gastronom bislang 125 Euro pro Jahr, um auf 50 Quadratmetern Außenfläche Tische und Stühle aufstellen zu dürfen, sind es jetzt nur noch 75 Euro, sofern er werbefreies Inventar benutzt. Ist auf den Möbeln aber Werbung (außer für das eigene Lokal) zu sehen, sind 150 Euro pro Jahr fällig.

Bei den Baumaschinen sieht es anders aus: Zahlte ein Bauherr bislang 28,50 Euro, um fünf Wochen lang auf 15 Quadratmetern einen Baucontainer abzustellen, muss er künftig 60 Euro an die Stadt zahlen. Die Mindestgebühr für die Erlaubnis von Sondernutzungen liegt bei 20 Euro, Verstöße gegen die Satzung können mit bis zu 5000 Euro geahndet werden. Für kirchliche, soziale und andere gemeinnützige Vereine gelten Ausnahmeregelungen.

Dem Reeser Einzelhandel sind weiterhin kostenlose und "erlaubnisfreie" Sondernutzungen gestattet, zum Beispiel "ortsfeste Werbeanlagen", die nicht mehr als 30 Zentimeter in den Gehweg hineinragen, Sonnenschutzdächer und Markisen, die in einer Höhe von mindestens 2,20 Meter angebracht sind, oder Warenauslagen, die während der Öffnungszeiten höchstens 50 Zentimeter in den Gehweg hineinragen. Zusätzliche Verkaufseinrichtungen und -stände müssen genehmigt werden und kosten 50 Cent pro Quadratmeter und Tag.

Auch die Plakatierung ist reglementiert. Kommerzielle Werbung bis zum Format Din A1 kostet 50 Cent pro Plakat und Tag. Die Stadt kooperiert mit einer privaten Werbefirma, die auch gegen wildes Plakatieren vorgeht. Kurz vor der Sommerpause kam es zwischen den Reeser Fraktionen noch zu einer intensiven Diskussion über die Parteienwerbung im Vorfeld der Kommunalwahl im September. Fest steht nun, dass der historische Stadtkern von Wahlplakaten frei bleiben soll. In allen anderen Wahlbezirken kann jede Partei mindestens eine Werbefläche für sich beanspruchen. Das Verhältnis darf insgesamt "1 Plakat:70 Einwohner" nicht überschreiten. "Wir wollen nicht an jeder Laterne eine Wahlwerbung sehen", erklärte Wilhelm Beltermann.

Auf Anfrage der CDU-Fraktion betonten Beltermann und Bürgermeister Gerwers, dass die Stadt von der neuen Satzung keine nennenswerten Mehreinnahmen erwarte. Im Vordergrund stünden das Reeser Erscheinungsbild und die Förderung des lokalen Einzelhandels.

(RP)
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