Rees Raubüberfall auf Freund mit E-Schocker

Rees · Ein 20-Jähriger und ein 27-Jähriger aus Rees wollen betrunken und emotional aufgepeitscht gehandelt haben.

Offenbar aus angestauter Wut, angeblich auch aus falsch verstandener Ritterlichkeit haben zwei junge Männer aus Rees einen Bekannten in seiner Wohnung überfallen, ihn angegriffen, bedroht und beraubt. Das Verfahren wurde gestern bei der Jugendkammer des Landgerichts Kleve eröffnet.

Dem 27-jährigen Reeser wird schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Dem 20-Jährigen wird darüber hinaus eine versuchte Nötigung zur Last gelegt.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft klopften die beiden am 29. Oktober 2013 abends bei ihrem Bekannten an die Terrassentür, woraufhin dieser sie einließ. Während der eine mutmaßliche Täter das Opfer dann mit einem Elektroschocker bedrohte, soll der andere Wertgegenstände aus dem Zimmer eingesammelt haben: Spielkonsolen, ein Handy und dergleichen. Anschließend nötigten sie den Geschädigten dazu, einen "Kaufvertrag" über die gestohlenen Sachen über die Summe von 168 Euro anzufertigen und zu unterschreiben.

Zusammen mit dem Bekannten verließ man dann die Wohnung, bis die beiden Angeklagten ihr Opfer gehen ließen, nicht jedoch ohne die Drohung: "Wenn du zur Polizei gehst, erlebst du deinen nächsten Geburtstag nicht mehr."

Bei der Befragung vor Gericht stellte sich heraus, dass diesem Vorfall etwas vorausgegangen war. Der Überfallene soll einige Tage zuvor mit der Freundin des 20-jährigen mutmaßlichen Täters "herumgemacht" und dabei ein Video gedreht haben. Darüber berieten sich die Angeklagten, die einen Erpressungsversuch gegenüber dem Mädchen befürchteten. Bei reichlichem Alkoholgenuss schaukelte sich die Aggression gegenüber dem späteren Opfer dabei immer höher, und es reifte der Plan, die Tat so wie von der Staatsanwaltschaft dargelegt durchzuführen.

Man habe den Elektroschocker nur als Warnung "dass es ernst ist" mitgenommen, ihn jedoch nicht benutzt. Das gemeinsam aus der Wohnung geschaffte Diebesgut habe man zu Geld machen wollen. "Als ich am nächsten Morgen mit meiner neuen Freundin im Bett erwachte, wurde mir klar, dass das eine Straftat ist, und wollte die Sachen gemeinsam mit meinem Freund dem Eigentümer wieder zurückgegeben", behauptete jetzt der 20-Jährige. Die Polizei sei dem jedoch zuvorgekommen, indem sie um sechs Uhr früh an der Tür klopfte. Dasselbe geschah dem 27-Jährigen, der den Tathergang über seinen Anwalt verlesen ließ.

Da der Überfallene als Zeuge vernommen werden sollte, gestern aber nicht vor Gericht erschien, wird das Verfahren an einem weiteren Termin fortgesetzt. Der 20-jährige Angeklagte verbüßt derzeit eine zehnmonatige Haftstrafe wegen Betruges.

(woh)
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