Unterkunft verwüstet, Sicherheitsleute bedroht Warum die Flüchtlinge aus Rees jetzt auf freiem Fuß sind

Rees · Nachdem Flüchtlinge in ihrer Unterkunft in Rees-Haldern randaliert haben, ist das Entsetzen und die Wut darüber groß. Für viele ist es unverständlich, dass die Randalierer nicht direkt abgeschoben werden oder zumindest im Gefängnis landen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Rees-Haldern: Warum die randalierenden Flüchtlinge nicht im Gefängnis sind
Foto: Antje Seemann

Die Beschuldigten sollen am Samstag mit Eisenstangen Scheiben und Möbel in ihrer neuen Unterkunft zerschlagen und das Sicherheitspersonal bedroht haben. Die Polizei rückte an und überwältigte die Randalierer. Dabei kam es zu einer Rangelei, bei der sich ein Polizist den Fuß brach. Gegen die acht Männer wird jetzt ermittelt wegen schweren Landfriedensbruchs, Widerstandes, Bedrohung, Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Weil die Straftaten, die ihnen vorgeworfen werden, eine Untersuchungshaft nicht rechtfertigen. Die dient vor allem dazu, die Strafverfolgung sicherzustellen, sagt die Klever Staatsanwaltschaft. Das heißt, die U-Haft ist keine Strafe für eine vorgeworfene Straftat und dient vor allem dazu, zu verhindern, dass Beschuldigte sich der Strafverfolgung entziehen — also abhauen und untertauchen. Das sei bei den acht Männern aber nicht der Fall.

Anders wäre das bei schweren Straftaten wie versuchter Totschlag. Wären die Beschuldigten mit den Eisenstangen auch auf Menschen losgegangen und hätten sie damit verletzt, wäre der Sachverhalt ein anderer und eine U-Haft eventuell gerechtfertigt.

Trotzdem könnte den Männern eine Gefängnisstrafe drohen. Zum Beispiel wird schwerer Landfriedensbruch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet. Allerdings sind die Ermittlungen ganz am Anfang. Ob Anklage erhoben wird und wegen welcher Straftaten sich die Flüchtlinge eventuell vor Gericht verantworten müssen, steht erst fest, wenn der Sachverhalt umfassend ermittelt ist. Dazu gehört, die Beschuldigten zu verhören, Zeugen und den verletzten Polizisten zu befragen. Wenn die Staatsanwaltschaft ein vollständiges Bild hat, kann sie die Anklage vorbereiten. Kommt es zur Anklage, entscheidet über die Strafen ein Gericht.

Solange das nicht passiert ist, handelt es sich bei den Randalierern um Beschuldigte, erst mit der Verurteilung sind sie im juristischen Sinn auch Täter.

Generell muss das Asylverfahren gesondert vom Strafverfahren gesehen werden, heißt es vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg. Wenn ein Mensch, der einen Asylantrag gestellt hat, während des Asylverfahrens straffällig wird, behandelt das Ministerium diesen Antrag vorrangig. Berechtigung auf Asyl und Schutz kann die Ausländerbehörde ausschließen, wenn der Antragssteller wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist.

Sollte der Betroffene aber nicht in sein Herkunftsland zurückgeführt werden können, weil ihm da erhebliche Gefahr für sein Leben oder seine Freiheit droht, wird ein Abschiebungsverbot ausgesprochen. Der verurteilte Asylsuchende wird in diesem Fall nicht abgeschoben, sondern muss seine Strafe in Deutschland verbüßen.

In dem Fall der acht Randalierer aus Rees-Haldern steht das Strafverfahren noch ganz am Anfang. Sollten die Männer verurteilt werden, würde das bei der Beurteilung, ob sie in Deutschland bleiben können, berücksichtigt.

Dass die acht Männer jetzt in anderen Einrichtungen untergebracht sind, liegt daran, dass die Bezirksregierung Düsseldorf die Gruppe auseinanderbringen wollte. Insgesamt sind sie zu zweit auf vier andere Unterkünfte aufgeteilt worden. Die Bezirksregierung in Düsseldorf sagt, dass sie die Beschuldigten in dieser Konstellation auf keinen Fall weiter zusammenlassen wollte.

Wie es mit der neuen Unterkunft in Rees-Haldern weitergeht, weiß die Bezirksregierung in Düsseldorf im Moment noch nicht. Darüber gebe es jetzt Gespräche mit den Kollegen in Arnsberg, die für die Zuweisungen der Flüchtlinge zuständig sind. Bisher sind keine neuen Flüchtlinge nach Rees-Haldern gebracht worden. Das liege aber vor allem daran, dass aktuell generell wenige Geflüchtete nach NRW kommen, die das Land unterbringen muss.

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