Rees Revision: Jetzt läuft die Frist

Rees · Lange hatten die Anwälte auf das schriftliche Urteil im Ehrenmord-Prozess gewartet. Jetzt liegt es vor, und auch dort spielt die Auswertung der Handydaten eine entscheidende Rolle.

Im Prozess um die Ermordung der jungen Kurdin Gülsüm hat jetzt die nächste spannende Phase bekommen. Den Anwälten ist vom Landgericht Kleve das schriftliche Urteil zugestellt worden. Vom Tag der Zustellung an läuft jetzt die Frist, in der sich die Anwälte zu dem Urteil äußern dürfen. Einen Monat haben sie genau Zeit, um ihre Revisions-Begründung und die Revisions-Anträge zu stellen.

Nach diesem Monat werden die Revisions-Begründungen dann an die gegnerische Seite geschickt, die sich noch einmal eine Woche damit beschäftigen kann. In der Regel ist das der Staatsanwalt. Im Mordfall Gülsüm gibt es dagegen den Spezialfall, dass der Staatsanwalt ja selbst Revision eingelegt hat, weil er ein noch härteres Urteil möchte. Daher wird diesmal auch Siegmund Benecken, der Anwalt des Vaters, die Revisions-Begründung des Staatsanwaltes bekommen, um sich dazu äußern zu können.

Ist auch diese Woche abgelaufen, werden alle Akten gesammelt zusammengestellt und vom Staatsanwalt zusammen mit den Revisionsbegründungen zum Bundesgerichtshof (BGH) nach Karlsruhe geschickt. Das BGH hat keine Fristen für eine Entscheidung. In der Regel dauert ein Revisionsverfahren drei bis fünf Monate. Das hieße im Fall Gülsüm, dass ungefähr nach den Sommerferien eine Entscheidung vorliegen werde. Spannend wird sein, welche Rolle die neue Rechtslage zur Datenspeicherung spielen wird. Denn Telefondaten hatten bei der Verurteilung des Vaters als Haupttäter eine entscheidende Rolle gespielt.

Auch im jetzt zugestellten schriftlichen Urteil wird ausgeführt, dass sich der Richter wesentlich auf die Auswertung von Handy-Daten stützt. Richter Christian Henckel hatte die Begründung vor allem um einen Anruf aufgebaut, den der Vater kurz vor der Ermordung mit Gülsüm geführt hatte. Dieses Telefonat hatte er der Drillingsschwester später gegenüber verschwiegen. Für den Richter der Beweis, dass er von der Ermordung wusste.

Auch diese Beweiskette findet sich im schriftlichen Urteil, das stattliche 88 Seiten umfasst. Ein für solche Verfahren allerdings üblicher Umfang.

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(RP)
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